Die für 2020 geplante Reform der Pflegeausbildung hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundestag verabschiedete die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den notwendigen Detailregelungen. Darin geht es unter anderem um die Mindestanforderungen an die künftigen Pfleger und um die konkrete Durchführung der staatlichen Prüfungen.
Die Grundsatzentscheidung für die Reform war bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefallen: Vor einem Jahr beschloss der Bundestag, dass Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung absolvieren. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.
Jetzt sind aber noch zahlreiche Einzelregelungen zu treffen. Die inhaltlichen Fragen der Ausbildung beantwortet die jetzt beschlossene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Darüber hinaus wird derzeit noch an einer Finanzierungsverordnung gearbeitet. Sie regelt detailliert die Zahlungen in den geplanten Fonds, aus dem in Zukunft die Ausbildungskosten bezahlt werden. (dpa/Stand 28.06.2018)