I. Für reguläre Gemeindegottesdienste gilt der Mindestabstand von 2m. Sofern Personen von sich aus darum bitten, kann innerhalb von Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ehegatten oder Personen aus maximal zwei Haushalten oder einer Gruppe von höchstens zehn Personen untereinander auf den Mindestabstand verzichtet werden. Der Mindestabstand zur nächsten besetzten Kirchenbank ist dabei jeweils einzuhalten. Gemeindegesang ist mit dieser Vorgehensweise möglich. Diese Regelung eignet sich insbesondere auch für Gottesdienste mit einem mehr oder weniger geschlossenen Teilnehmerkreis wie Trauungen und Taufen, wo die Teilnehmer ohnehin im engeren Kontakt stehen. II. Wenn ein fester Sitzplan erstellt wird, können für Gottesdienste sogar beliebig viele Personen ohne Mindestabstände platziert werden. Der Gemeindegesang muss bei dieser Variante allerdings entfallen. Diese Variante sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn aufgrund der Anzahl von Personen die Möglichkeiten unter I. nicht ausreichen.
Neue Regeln für Chormusik im Erzbistum Köln (Auszug)
Mindestabstand
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