Neue Regelungen u.a. zu Hartz-IV und Rechtschreibung

Neues ab August: Wenden im Tunnel wird teuer

In Deutschland ist gestern eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten: So müssen sich Hartz-IV-Empfänger auf härtere Kontrollen einstellen. ICH-AG-Förderung und Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Existenzgründungszuschuss ersetzt. Außerdem neu im Augsut: Änderungen beim Kinderzuschlag, Reduzierung der Steuerförderung von Biosprit bis 2012, neue Ausbildungsberufe, Änderung bei den Auslieferungsregeln in EU-Mitgliedsstaaten und Neuerungen im Bußgeldkatalog.

 (DR)

In Deutschland ist gestern eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten: So müssen sich Hartz-IV-Empfänger auf härtere Kontrollen einstellen. ICH-AG-Förderung und Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Existenzgründungszuschuss ersetzt. Außerdem neu im Augsut: Änderungen beim Kinderzuschlag, Reduzierung der Steuerförderung von Biosprit bis 2012, neue Ausbildungsberufe, Änderung bei den Auslieferungsregeln in EU-Mitgliedsstaaten und Neuerungen im Bußgeldkatalog. Im Tunnel ohne Abblendlicht fahren kostet jetzt 10 Euro und im im Tunnel wenden 40 Euro.

In der Warteschleife: Gleichbehandlungsgesetz
Nicht in Kraft tritt dagegen das vieldiskutierte Gleichbehandlungsgesetz. Vier Jahre lang war über dieses Antidiskriminierungsgesetz gestritten worden und ursprünglich sollte es heute in Kraft treten. Doch Bundespräsident Köhler hat das Dokument nach Informationen der Financial Times Deutschland noch nicht unterschrieben. Das Gesetz sei ihm erst Ende vergangener Woche zugesandt worden, sagte Köhlers Sprecherin. Nun werde geprüft, ob es mit der Verfassung im Einklang stehe. Der Bundesrepublik drohen empfindliche EU-Strafen, sollte sich die Einführung weiter in die Länge ziehen. Schon seit drei Jahren hinkt Deutschland mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Vorlage hinterher. Das Gleichbehandlungsgesetz soll unter anderem verhindern, dass Menschen im Arbeits- und Geschäftsleben wegen ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung oder ihres Alters benachteiligt werden.

Immer wieder neu: Rechtschreibreform
Ab heute gelten bundeseinheitliche Regeln für die deutsche Rechtschreibung. Die Änderungen der Reform treten für Schulen und Behörden verbindlich in Kraft. Es darf wieder mehr zusammengeschrieben werden (näherkommen). In festen Verbindungen zwischen Adjektiv und Substantiv wird das Adjektiv ab sofort großgeschrieben (z. B. das Schwarze Brett ). Das wurde bisher nur bei Titelbezeichnungen (Königliche Hoheit) oder Kalendertagen (Heiliger Abend) getan.

In der Regel bewirken Verbindungen zwischen Verb und Substantiv, dass der Begriff getrennt geschrieben wird (z. B. Rad fahren). Wenn jedoch ein "verblasstes Substantiv" (es fungiert nur noch als Verbzusatz) auf ein Verb trifft, schreibt man es klein und zusammen (z. B. kopfstehen, eislaufen). Test: Man kann sagen, "er fährt Rad", aber nicht  "er läuft Eis". Und der Thunfisch bekommt sein H wieder.