Neuer Aufruf an Flüchtlingsgruppe zum Verlassen des Pfarrheims

"Es liegt in Ihrer Hand"

Im Pfarrheim Sankt Emmeram in Regensburg harren nach wie vor 26 Flüchtlinge aus, um ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken. Am Mittwoch rief Generalvikar Michael Fuchs laut Bischöflicher Pressestelle die Gruppe noch einmal auf, das Pfarrheim zu räumen.

Protestierende Flüchtlinge in Regensburger Pfarrheim / © Armin Weigel (dpa)
Protestierende Flüchtlinge in Regensburger Pfarrheim / © Armin Weigel ( dpa )

Damit könne sie vermeiden, dass die staatlichen Behörden bald andere Maßnahme ergreifen müssten. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Jetzt liegt es noch in Ihrer Hand." Acht weitere Personen der Gruppe waren zuletzt der Aufforderung des Regensburger Generalvikars vor einer Woche gefolgt und hatten die provisorische Unterkunft verlassen.

Vergangenen Mittwoch hatte Fuchs in einer mehrseitigen Erklärung auf Versuche der Hilfe und Klärung seitens des Bistums hingewiesen, aber auch auf "unerfüllbare Forderungen und massive Drohungen" der Gruppe. Dadurch sei ein Verbleib in dem Haus nicht mehr zu verantworten. Das Bistum habe deshalb die Bitte an die Behörden um eine geduldete Präsenz zurückgenommen. Als "letztes Mittel" bleibe eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Nach Besetzung des Domes in Pfarrheim umgezogen

Laut der Mitteilung von diesem Mittwoch war die äußere Zugangstür zum Pfarrheim-Gelände seit einigen Tagen von innen verschlossen gewesen. Das Bistum habe deshalb am Dienstag diese Tür aus Sicherheitsgründen entfernen lassen. Außerdem gelte ab sofort die Regel, dass kein Erwachsener, der das Gebäude verlasse, dorthin zurückkehren könne. Ärztliche Notversorgung sei gewährleistet. Auch seien die Sicherheitskräfte verstärkt worden.

Die zunächst aus 45 Personen bestehende Gruppe aus Albanien und dem Kosovo hatte Anfang Juli den Regensburger Dom besetzt und war dann in die kirchliche Unterkunft gezogen. Die Personen werden seit Beginn der Aktion von der Kirche mit Nahrung und Feldbetten versorgt und erhalten bei Bedarf medizinische Hilfe. Es handelt sich aber nicht um einen Fall von Kirchenasyl.


Quelle:
KNA