Neuer Generalvikar des Erzbistums Hamburg tritt Amt an

Stellvertreter von Erzbischof Heße

Der designierte Generalvikar des Erzbistums Hamburg, Sascha-Philipp Geißler, wird an diesem Mittwoch offiziell in sein Amt eingeführt. Die Amtsübergabe findet im Rahmen einer Online-Veranstaltung statt, die live übertragen wird.

Sascha-Philipp Geißler / © Jozef Kubica (KNA)
Sascha-Philipp Geißler / © Jozef Kubica ( KNA )

Am 3. Februar feiert Erzbischof Stefan Heße zudem einen Gottesdienst mit den Mitarbeitenden des Generalvikariats. Als Generalvikar ist Geißler Stellvertreter des Erzbischofs und vor allem für die Verwaltung der Diözese zuständig.

Ansgar Thim / © Maria Feck (KNA)
Ansgar Thim / © Maria Feck ( KNA )

Geißler (45) tritt die Nachfolge von Ansgar Thim (64) an, der seit 2013 im Amt ist. Thim hatte um seine Entpflichtung gebeten und will eigenen Angaben zufolge seine priesterliche Zukunft neu ausrichten. Er werde nun zunächst eine Sabbatzeit nehmen, sagte der Bistumssprecher weiter.

Seit Anfang Januar als stellvertretender Generalvikar

Geißlers Ernennung war Anfang November bekanntgegeben worden. Der Pallottinerpater ist bereits seit Anfang Januar als stellvertretender Generalvikar tätig. Zuvor hatte er die Pfarrei Seliger Johannes Prassek in Hamburg geleitet. Er wurde 1976 in Siegen geboren und trat nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann 1998 in den Pallottinerorden ein.

Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Geißler studierte Philosophie und Theologie und empfing 2006 die Priesterweihe. Danach arbeitete er als Seelsorger im sauerländischen Olpe und im hessischen Limburg. Von 2011 bis 2020 war er Wallfahrtsdirektor im bayrischen Friedberg, ab 2016 Prodekan und zeitweise Mitglied der Provinzleitung seines Ordens. 2020 wechselte er nach Hamburg.

Generalvikar

Ein Generalvikar gilt als wichtigster Mitarbeiter des Bischofs an der Spitze einer Diözese und als dessen "alter ego". Ihm fällt vor allem die Verwaltung zu. Darin ist er mit dem Manager eines Unternehmens vergleichbar. Laut Kirchenrecht besitzt er die Gewalt, "die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können".

Das Generalvikariat ist zentrale Verwaltungsbehörde eines Bistums. Mancherorts heißt sie Ordinariat. Sie gewährleistet das Funktionieren von Seelsorge, Sozialdiensten und Bildungseinrichtungen.

Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA