Neuer Streit um Sterbehilfe bewegt Frankreich

Prüfung auf höchster Ebene

In Frankreich hat das Schicksal einer unheilbar kranken Frau eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Präsident Nicolas Sarkozy sei von dem Fall tief bewegt, sagte sein Sprecher David Martinon am Donnerstag in Paris. Rundfunkberichten zufolge bot das Präsidialamt der 52-Jährigen an, ihren Fall von einem Mediziner-Gremium auf höchster Ebene prüfen zu lassen.

 (DR)

Die Patientin beantragte vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung, um aktive Sterbehilfe zu erhalten. Darüber soll am Montag ein Gericht in Dijon entscheiden. Die Lehrerin leidet laut den Berichten an einer extrem seltenen, unheilbaren Tumorerkrankung, die erhebliche Entstellungen im Gesicht verursacht. Die Krankheit verursache unerträgliches und grausames Leiden, sagte die Frau vor zwei Wochen im französischen Fernsehen.

Premierminister Francois Fillon sagte den Medien am Donnerstag, bei einem solchen Fall gelangten Gesetze an ihre Grenzen. Man müsse abwarten, wie das Gericht entscheide, erklärte der Premierminister. Er halte Vorschlag von Medizinern für akzeptabel, die Frau in ein künstliches Koma zu versetzen, an dessen Ende in 10 bis 15 Tagen der Tod stehe.

Justizministerin Rachida Dati lehnte dagegen aktive Sterbehilfe ab. Im Rundfunk sagte sie, es widerspräche französischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn der Frau lebensbeendende Maßnahmen gestattet würden.

Sterbehilfe im Ausland in Erwägung gezogen
Die Betroffene erklärte, sie sei bereit, um Sterbehilfe in der Schweiz, Belgien oder den Niederlanden nachzusuchen. Sie wolle aber, dass die französische Justiz ihrer Verantwortung gerecht werde. Ihr Wunsch sei es einzig, ihr Lebensende in Würde und in der Umgebung ihrer Nächsten zu verbringen.

Frankreich hatte 2005 ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet. Aktive Sterbehilfe bleibt danach auch weiter eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung beenden oder begrenzen, wenn der sterbenskranke Patient das wünscht.