Neues Bestattungsgesetz soll Religionsfreiheit stärken

Berlin berücksichtigt Bestattungsriten

Jüdische und muslimische Gläubige sollen in Berlin künftig schneller nach ihrem Tod beigesetzt werden können. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde am Dienstag vom Berliner Senat verabschiedet und geht nun ans Abgeordnetenhaus.

Symbolbild Bestattungen / © New Africa (shutterstock)

Eine Vorlage zur Neufassung des Bestattungsgesetzes sieht vor, dass die 48-stündige Wartefrist bis zu einer Beisetzung wegfällt. Damit wird den religiösen Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen.

Der Senat verabschiedete am Dienstag die von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) eingebrachte Gesetzesvorlage, die nun zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus geht.

Abschaffung der Wartefrist 

Die Abschaffung der Wartefrist sei der "Kernpunkt der Novellierung", heißt es im Landespressedienst. Die sachlich nicht begründbare Frist stehe im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, die eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern. Mit der Abschaffung der Wartefrist wolle der Senat die Religionsfreiheit stärken.

Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Hessen und Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor. 

Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages 

Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.

Überdies stelle die Berliner Gesetzesreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten, so der Landespressedienst. Zudem solle das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern.

Quelle:
KNA