Neues Gesetz zur Polizeiseelsorge in NRW in Planung

Kooperation mit Kirchen wird neu geregelt

Das Land Nordrhein-Westfalen will mit katholischer und evangelischer Kirche die Zusammenarbeit bei der Polizeiseelsorge gesetzlich neu regeln. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erhöhung der finanziellen Landesmittel vor.

 © Caroline Seidel (dpa)
© Caroline Seidel ( dpa )

Nach rund 60 Jahren soll ein "Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land NRW" die im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarungen ersetzen und geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Mit dem Gesetzentwurf wird sich der Innenausschuss des Landtags am 19. Januar in Düsseldorf befassen.

Zusätzlich zu dem jährlichen Pauschalbetrag, den das Land bereits bislang den Kirchen für die Wahrnehmung der Polizeiseelsorge zur Verfügung stellt, soll den beiden Kirchen für die Finanzierung von Personalkosten für jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge, dem der Landtag von Nordrhein-Westfalen zustimmen muss, würde sich die Landesleistung somit um 500.000 Euro auf insgesamt 650.000 Euro pro Jahr erhöhen.

Gemeinsames Anliegen von Staat und Kirche

Die beiden Kirchen sichern im Gegenzug zu, zusätzlich zu den vom Land refinanzierten Stellen mindestens genauso viele Stellen von Polizeiseelsorgern vorzuhalten. Das Land und die Kirchen vereinbaren dem Entwurf zufolge, nach Ablauf von fünf Jahren "die Auskömmlichkeit des Pauschalbetrages für die Personalkosten" zu überprüfen.

Ein Polizeifahrzeug steht am 27.12.2023 vor dem Dom. / © Oliver Berg (dpa)
Ein Polizeifahrzeug steht am 27.12.2023 vor dem Dom. / © Oliver Berg ( dpa )

Der Vereinbarung schließt das Land NRW mit den drei evangelischen Landeskirchen von Rheinland, Westfalen und Lippe sowie mit den fünf katholischen Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Unterstrichen werde mit der Regelung die Bedeutung der Polizeiseelsorge in ökumenischer Kooperation als ein gemeinsames Anliegen von Staat und Kirche, heißt es in der Präambel des Gesetzentwurfs. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde bereits von der Landesregierung und von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche im Mai vergangenen Jahres unterzeichnet.

Viele seelische Belastungen im Polizeialltag

Die Polizeiseelsorge sei ein wichtiger Dienst an den Polizistinnen und Polizisten des Landes, wie der Gesetzentwurf betont. In aktuell herausfordernden Zeiten seien die Polizistinnen und Polizisten einer Vielzahl seelischer Belastungen ausgesetzt. "In dieser Situation ist die Polizeiseelsorge ein integraler Bestandteil der Betreuung von Polizistinnen und Polizisten und liefert als Rückgrat der Werteorientierung unverzichtbare Impulse."

Die Polizeiseelsorge begleitet Polizistinnen und Polizisten sowie deren Familien in Alltags- und Krisensituationen. Dabei arbeiten die Pfarrerinnen und Pfarrer mit der Polizei zusammen. Zudem engagieren sich die Seelsorger in der Aus- und Fortbildung zu berufsethischen Fragen im Umgang mit Gewalt, Tod und Leid und veranstalten Seminare mit spirituellen Inhalten.

Polizeiseelsorge

Die christlichen Kirchen bieten mit ihren Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies zwar auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei.

Die Polizeiseelsorge gilt also den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt damit den Menschen, nicht der Organisation. (Polizeiseelsorge)

Polizeiseelsorge / © Caroline Seidel (dpa)
Polizeiseelsorge / © Caroline Seidel ( dpa )
Quelle:
epd