Das von den beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie der AfD beschlossene neue Ladenöffnungsgesetz soll den Kommunen die Möglichkeit geben, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Neben Märkten, Festen und Messen sollen weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden können. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte".
(KNA/ 29.4.18)