Die Organisationen von Richtern und Staatsanwälten unterstützen die umstrittenen Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung, religiöse und weltanschauliche Symbole in Gerichts- und Justizgebäuden des Landes gesetzlich zu untersagen. Dieses Gesetzesvorhaben sei geeignet, "die Neutralität der Justiz nach außen zu stärken", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW an den Landtag.
Keine religiöse Anschauung zum Ausdruck bringen
Zudem ziele das angestrebte Gesetz "nicht im Sinne eines einseitigen reinen Kopftuchverbotes" auf eine einzige Religion ab, betont der Berufsverband. Es verpflichte vielmehr alle Justizbediensteten, ihre religiöse und weltanschauliche Überzeugung zurückzustellen, statt sie durch wahrnehmbare Symbole und Kleidungsstücke offen zum Ausdruck zu bringen. Ähnlich äußerte sich die Vereinigung der Verwaltungsrichter des Landes NRW. Besonders in den Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten sei die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Richter von besonderer Bedeutung.
Beratung über den Gesetzentwurf
Derzeit berät der Landtag den Gesetzentwurf. Die Landesregierung will das Neutralitätsgebot der Justiz in der Praxis klarer durchsetzen. Führende Verfassungsrechtler hatten bei einer ersten Parlamentsanhörung von einem Verbot religiöser und weltanschaulicher Symbole bei der Justiz abgeraten. Dies stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Auch die beiden großen Kirchen stehen den Plänen skeptisch gegenüber.