"Bei uns haben alle Parlamentsparteien sich für den Ausbau der Palliativmedizin eingesetzt", schrieb der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz am Montag auf Twitter. "Wir haben uns also für einen besseren Weg entschieden als jenen, den Deutschland nun einschlägt - und ich hoffe, dass das so bleibt."
Verweis auf Kardinal Franz König
In der "Kronen Zeitung" (Sonntag) verwies der Wiener Erzbischof auf Kardinal Franz König (1905-2004), der in hohem Alter den inzwischen legendären Grundsatz geprägt habe: "Man soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen." Das gelte heute noch genauso, betonte Schönborn.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vergangene Woche den Paragrafen 217 des deutschen Strafgesetzbuchs zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nicht verfassungsgemäß erklärt. Aus dem Grundgesetz leite sich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab, so die Richter. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Auch in Österreich ist ein ähnliches Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig.