Niederlande ändern Regelung zur Organspende

Ethischer Sprengstoff

In den Niederlanden wird die Organspende neu geregelt. Bürger können als Spender registriert werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über eine solche Lösung.

Autor/in:
Christoph Arens
Göttinger Organspende-Skandal / © Swen Pförtner (dpa)
Göttinger Organspende-Skandal / © Swen Pförtner ( dpa )

Jetzt auch die Niederlande. Als 18. Land in Europa haben die westlichen Nachbarn am Dienstag eine grundlegende Neuregelung der Organspende beschlossen. Mit der knappen Mehrheit von 38 zu 37 Stimmen gab der Senat grünes Licht für die Einführung einer Widerspruchslösung. Zuvor hatte die Zweite Kammer, die dem Bundestag entspricht, mit 75 zu 74 Stimmen eine solche Reform gefordert. Das knappe Stimmergebnis zeigt, welch ethischer Sprengstoff sich hinter dieser Entscheidung verbirgt. Denn künftig ist jeder Niederländer ein potenzieller Organspender - außer, er hat ausdrücklich widersprochen.

Bislang galt genau die umgekehrte Regelung: Nur wer ausdrücklich zustimmte, wurde auch als Organspender behandelt. Ein großer Unterschied, weil die neue Regelung die Pflichten des Bürgers gegenüber der Gesellschaft verschiebt und die Organspende zur Regel macht. Befürworter verbinden mit der Neuregelung die Hoffnung, dass es deutlich mehr Organspender gibt. Mit der Entscheidung des niederländischen Gesetzgebers dürfte auch in Deutschland die Debatte neu aufflammen. Denn auch in der Bundesrepublik gilt eine Zustimmungslösung, die allerdings noch um Mitentscheidungsrechte der Angehörigen erweitert ist.

Deutschland hat zu wenig Spender

Und wie in den Niederlanden gibt es in Deutschland einen Mangel an Spendern. Ihre Zahl ist 2017 sogar auf einen neuen Tiefststand gefallen: Mit 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner liegt die Bundesrepublik in Europa auf einem der untersten Tabellenränge. Rund 10.000 Patienten stehen auf der Warteliste für ein neues Organ.

Die Niederlande registrierten bisher knapp 15 Spender auf eine Million Einwohner. Auch die Nachbarn Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich und Polen haben eine Widerspruchslösung - und deutlich höhere Organspenderzahlen. Als Paradebeispiel für die Widerspruchslösung gilt Spanien. Das Land hat mit einer Spenderquote über 39 die weltweit höchste Rate an Organspendern.

Pflicht zur Organspende?

Schon seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird darüber diskutiert, ob es eine Pflicht zur Organspende gibt und wer potenzieller Organspender ist. Mit Blick auf einen großen Organmangel und sterbende Patienten auf den Wartelisten fordern einzelne Politiker immer wieder die Einführung einer Widerspruchslösung auch in der Bundesrepublik.

Erst kürzlich wagte sich der Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, mit einer entsprechenden Forderung aus der Deckung. Ein heißes Eisen, gerade in Deutschland. Wegen der deutschen Geschichte bestünden große Vorbehalte gegen eine staatliche Verfügungsmacht über den menschlichen Körper, hielt der Staatsrechtler Wolfram Höfling im Januar dagegen. Eine Widerspruchslösung würde die Bevölkerung weiter verunsichern.

Auch Lauterbach ist sich bewusst, dass eine Widerspruchsregelung das Misstrauen gegenüber der Transplantationsmedizin noch erhöhen könnte. Der SPD-Politiker verweist deshalb darauf, dass alles getan werden müsse, um ein Nein zur Organspende auch verlässlich zu dokumentieren – etwa im Führerschein, im Personalausweis und mit einem eigenen Organspendeausweis. Zugleich sollten auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht erhalten: Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen glaubhaft versichert, dass dieser sich gegen die Organspende entschieden hätte, etwa weil er mehrfach darüber gesprochen hat, dann muss dies entsprechend gehandhabt werden.

Zu den Gegnern einer Widerspruchslösung gehört auch die katholische Kirche: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung und ein Akt der Nächstenliebe bleiben. Für Staatsrechtler Höfling ist Spanien keinesfalls ein Vorbild. Er weist darauf hin, dass dort auch bei Patienten mit Herztod Organe entnommen werden. "Das ist in Deutschland verboten." Hier gilt der Hirntod als entscheidende Barriere für eine mögliche Organspende.


Quelle:
KNA