Niedersachsen feiert historische Verträge zwischen Land und Kirchen

Vertrag mit Modellcharakter

Trotz Trennung gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Land und Kirchen. Niedersachsen feiert die historischen Staatskirchenverträge mit einem Festakt. Eingeladen sind Papst-Vertreter, evangelische Bischöfe und der Ministerpräsident.

Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover / © Roman Sigaev (shutterstock)

Niedersachsen plant einen Festakt anlässlich der vor 60 und 70 Jahren geschlossenen Verträge zwischen dem Land und den Kirchen. Das Niedersachsenkonkordat vom 26. Februar 1965 mit dem Heiligen Stuhl und der Loccumer Vertrag vom 19. März 1955 mit den fünf evangelischen Landeskirchen sehen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Land vor. Bei der Feier am 25. März in Hannover hält Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) eine Ansprache, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Zudem sprechen den Angaben zufolge der Vertreter des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, und der Vorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Thomas Adomeit. Den Festvortrag hält der Soziologe Hans Joas, der sich mit der anhaltenden Säkularisierung befasst.

Modellcharakter für Verträge mit Kirchen

Der Loccumer Vertrag ist laut Staatskanzlei der erste umfassende Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg - unter Geltung des Grundgesetzes. Er habe Modellcharakter für die weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland gehabt, selbst nach der Wiedervereinigung. Darin geregelt seien der Religionsunterricht, die Gefängnisseelsorge oder der Einzug der Kirchensteuern.

Das Niedersachsenkonkordat legt unter anderem den gesetzlichen Schutz der katholischen Kirche mit ihren karitativen Einrichtungen sowie der Sonntage und kirchlichen Feiertage fest. Außerdem enthält es Regelungen zum Religionsunterricht sowie zur Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge.

Staatskirchenvertrag

Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und einer Religionsgemeinschaft. Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer: mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate. Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen. Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als Kirchenverträge.

Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Schleswig-Holstein am 27. Mai 2009 in Berlin. / © KNA-Bild
Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Schleswig-Holstein am 27. Mai 2009 in Berlin. / © KNA-Bild