Zu dem Marienwallfahrtsort Medjugorje liegt offenbar noch keine Entscheidung von Papst Franziskus vor. Das berichtete das italienische Nachrichtenportal "Vatican Insider" unter Berufung auf Kurienkreise am Wochenende. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Vatikan gegen die Pilgerfahrten in den bosnisch-herzegowinischen Ort sei, diesen sollen wohl bald erlaubt werden. Das sagte der Sondergesandte des Papstes für die Seelsorge in Medjugorje, Henryk Hoser, dem Nachrichtenportal Aleteia. Er werde dem Papst empfehlen, einen offiziellen Wallfahrts- und Pilgerbetrieb in dem Dorf in Bosnien-Herzegowina zu erlauben. Allerdings stehe die letzte Entscheidung darüber Franziskus zu.
Am Freitag hatte der Papst den altersbedingten Rücktritt des Warschauer Erzbischofs Henryk Hoser (75) angenommen. Hoser hatte zum Ende seiner Amtszeit in einem Interview gesagt, er rechne damit, dass die Kirche die ersten der seit 1981 in Medjugorje berichteten Erscheinungen als echt anerkenne.
Prüfungskommission für Erscheinungen
Benedikt XVI. (2005-2013) hatte 2010 eine Kommission unter Leitung des italienischen Kardinals Camillo Ruini eingesetzt, um den übernatürlichen Charakter der Ereignisse von Medjugorje zu klären. 2014 legte der Ausschuss seine Ergebnisse der vatikanischen Glaubenskongregation vor. Anschließend wurden sie dem Staatssekretariat übergeben.
Demnach soll die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die ersten sieben Erscheinungen, die sich zwischen dem 24. Juni und dem 3. Juli 1981 ereigneten, als authentisch eingestuft haben. Überwiegend Zweifel gab es laut Berichten über das noch unveröffentlichte Dossier an den folgenden rund 42.000 Visionen von Ende 1981 bis heute.
Papst bleibt skeptisch
Etwa zweieinhalb Millionen Menschen besuchen den Ort pro Jahr. Der Vatikan hat das Phänomen untersuchen lassen, hat sich bisher aber noch nicht dazu geäußert. Eher skeptisch ließ sich Papst Franziskus zur Authentizität der meisten Erscheinungen vernehmen; allerdings ist ihm eine ordnungsgemäße Pastoral für die Menschen, die nach Medjugorje kommen, ebenfalls ein Anliegen.