Nonnen-Anwärterin besetzt Kloster – Streit um Bleiberecht

 (DR)

Sie lebt weiter in dem jahrhundertealten Kloster Altomünster bei Dachau und weigert sich auszuziehen: Die Nonnen-Anwärterin Claudia Schwarz wehrte sich vor dem Landgericht München II gegen die Vollstreckung der Räumung durch die Erzdiözese München und Freising. Die 39-jährige Juristin argumentiert, sie wolle in dem aufgelösten, weitgehend leerstehenden Kloster Nonne werden – das sei ihre Berufung, Gott führe sie.

Der Richter schlug einen Vergleich vor. Man könne den Streit "nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinausziehen". Doch die Parteien wurden sich nicht einig. Die Erzdiözese verlangte ein konkretes Auszugsdatum Ende Juni. "Das ist für mich keine Option", sagte hingegen Schwarz. Sie pocht auf eine endgültige Entscheidung aus Rom. Tatsächlich sei, so hieß es, nun eine weitere Entscheidung der Apostolischen Signatur zu erwarten, des höchsten Gerichts der römischen Kurie.

Der Vatikan hatte die Auflösung des einzigen Klosters des alten Birgittenordens in Deutschland beschlossen, weil dort nur noch eine Nonne gelebt hatte, die Ordensfrau Apollonia Buchinger. Die Mindestbesetzung bestünde aber aus drei Ordensfrauen. Apollonia legte Widerspruch ein, zog aber aus. In einem ersten Verfahren hatten sich Schwarz und die Erzdiözese in einem Vergleich darauf verständigt, dass Schwarz bis zu einer Entscheidung Roms über den Widerspruch bleiben darf. (dpa/Stand 26.02.2018)