Am Mittwoch hatten die nordrhein-westfälischen Regierungsparteien SPD und Grüne ihr Ziel erreicht: Künftig können evangelische und katholische Konfessionsgrundschulen in staatlicher Trägerschaft leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Der Landtag in Düsseldorf beschloss eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Sie erfolgt im Einvernehmen mit den Kirchen. Sie hatten in vorangegangenen Verhandlungen mit den Parteien einen "moderaten Anpassungsbedarf" eingeräumt.
In einer Stellungnahme der NRW-Bistümer machen die Bischöfe nun aber klar: Die Kirchen halten prinzipiell an den Bekenntnisschulen fest. Gegen Initiativen gesellschaftlicher und politischer Interessengruppen zur kompletten Abschaffung der Bekenntnisschulen hätten sich die fünf NRW-Bistümer mit Erfolg gewehrt, heißt es. In diesem Zusammenhang erinnern die Bischöfe auch daran, dass "schon die Mütter und Väter der Landesverfassung ausdrücklich" diese besonderen Schulen gewünscht hätten - und damit einen nach dem christlichen Menschenbild gestalteten Unterrichtsalltag. Denn in Nordrhein-Westfalen hat die Bekenntnisschule nach wie vor Verfassungsrang.
Angesichts der Zahlen gebe es auch gar keinen Grund, Bestrebungen nach einer Abschaffung der Bekenntnisschulen nachzugeben, betonen die Bischöfe: Mehr als jedes dritte Grundschulkind in NRW ist katholisch, knapp zwei Drittel aller Grundschulkinder gehören einer christlichen Konfession an. Dem stehen in NRW 30 Prozent katholische Bekenntnisschulen und 67 Prozent Gemeinschaftsgrundschulen gegenüber. Dieses Bildungsangebot solle erhalten bleiben, auch "damit der Martinszug ein Martinszug bleibt und nicht als Lichterfest deklariert" werde, heißt es weiter.
Nötige Anpassung
Der auch von den Kirchen eingeräumte Anpassungsbedarf hat zwingende Gründe: In Regionen, in denen es keine Gemeinschaftsgrundschulen gibt, sollen Eltern künftig mit absoluter Mehrheit (50 Prozent plus 1 Stimme) autonom über deren Einrichtung entscheiden. Die Zahl kirchlich gebundener Schüler sinkt, weshalb es in einigen Orten nun zu viele Bekenntnisschulen gibt. Zudem sind heute viele Schüler Muslime, die in Wohnnähe keine neutrale Gemeinschaftsgrundschule wählen können.
"Wir sehen, dass Änderungsbedarf existiert", erklärte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers. Allerdings blieben Konfessionsschulen auch in Zukunft in NRW "ein unverwechselbares und unverzichtbares Bildungsangebot". Für den Beauftragten der Evangelischen Kirche bei der Landesregierung, Kirchenrat Thomas Weckelmann, seien die nun beschlossenen Änderungen "geeignet, notwendige Klärungsprozesse" herbeizuführen. Zuwanderung und eine verstärkte Mobilität hätten die Bevölkerung nachhaltig verändert.
Die NRW-Bistümer befürworten überdies, dass es an Bekenntnisschulen neben dem katholischen auch anderen Religionsunterricht gibt und dass an ihnen auch Lehrkräfte anderer Konfession unterrichten, die das besondere Profil dieser Schulart mittragen.
Denn Eltern, so die Kirchenvertreter weiter, schätzten die Arbeit engagierter Schulleitungen und ihres Kollegiums, die ein klares katholisches Profil entwickelt haben, Kindern einen verlässlichen Rahmen geben und ihnen ein Identitätsangebot aus dem Glauben machen, weil das Miteinander auf der Wertbasis christlicher Nächstenliebe gründet. Dieses Angebot würden auch Eltern wahrnehmen, deren Kind einem anderen Bekenntnis, einer anderen Religion oder keiner Religionsgemeinschaft angehört – weil sie die wertorientierte Erziehung ihres Kindes an einer Bekenntnisschule wünschten.