NRW-Landtag will Ladenöffnungszeiten überprüfen

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Der nordrhein-westfälische Landtag will Anfang nächsten Jahres eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes prüfen. Der Wirtschaftsausschuss soll sich im Januar mit einem Bericht über die Auswirkung des 2006 verabschiedeten Gesetzes beschäftigen. Ein Antrag der CDU-Fraktion, von einer Änderung abzusehen, wurde im Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei abgelehnt.

 (DR)

Aus Sicht der Christdemokraten entkräftet der Evaluierungsbericht die Bedenken der Landesregierung gegen die Regelungen. "Ein besseres Ladenöffnungsgesetz kann es nicht geben", sagte der CDU-Abgeordnete Hans-Dieter Clauser. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte das Gesetz 2006 liberalisiert. Sie beschloss auch, dass die Auswirkungen der neuen Regeln bis Ende 2011 überprüft werden sollen. Den Bericht legte die rot-grüne Landesregierung den Abgeordneten im September vor.



Die CDU-Fraktion zitiert in ihrem Antrag aus dem Bericht, nach dem es seit 2006 in 43 Prozent der Kommunen in NRW mehr verkaufsoffene Sonntage gibt. Bei den Großstädten treffe das auf 21 von 28 Fälle zu. In Kleinstädten hat sich die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage den Angaben zufolge aber überwiegend nicht verändert oder ist zurückgegangen. Die Beschäftigung im Einzelhandel habe laut dem Bericht zugenommen, betonte Clauser. "Das Gesetz hat auch zu keiner gravierenden Verschiebung von Vollzeit- zu Teilzeitstellen oder zu geringfügiger Beschäftigung geführt."



Faktisch keine verkaufsfreie Sonntage mehr in manchen Städten

Dem widersprach Daniela Schneckenburger von den Grünen: "Arbeitsverhältnisse, von denen die Verkäuferin an der Ladentheke leben kann, sind weniger geworden, aber die Zahl der prekären Arbeitsverhältnisse in NRW hat zugenommen." Schneckenburger forderte, der Sonntag müsse statt für Konsum für Sport, Vereins- und Familienleben frei sein. Wirtschaftsminister Voigtsberger kritisierte, die CDU stelle die Ergebnisse des Berichts verkürzt dar und interpretiere sie teilweise falsch. Er forderte die Christdemokraten auf, der Anhörung im Wirtschaftsausschuss nicht vorgreifen. Es gebe einige kritische Punkte, über die diskutiert werden müsste.



Das Ladenöffnungsgesetz erlaubt pro Jahr vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage in jedem Stadtbezirk. Die Termine legen die Kommunen selbst fest. Vertreter von Kirchen, Gewerkschaft und Politik hatten wiederholt kritisiert, dass es dadurch in Städten wie Köln faktisch kaum verkaufsfreie Sonntage mehr gebe. Die rot-grüne Landesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie die "Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes" korrigieren wolle.