"Wir haben auf eine bessere Lösung gehofft, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierungsparteien eine solche nicht gefunden haben", sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag der Wiener Presseagentur Kathpress.
Weil damit auch der "Druck auf Zulassung der Leihmutterschaft" steige, "ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, ein klares Verbot von Leihmutterschaft zu erreichen, um die Würde von Frauen und Kindern zu schützen", betonte Schipka.
Keine neue gesetzliche Regelung des Eherechts
Die Bischofskonferenz reagierte damit auf die am Donnerstag erfolgte Einigung der Regierungsparteien, keine neue gesetzliche Regelung des Eherechts in die Wege zu leiten. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit für entsprechende Änderungen gegeben. Sollte bis dahin nichts geschehen, werden ab 1. Januar 2019 die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft geöffnet. Beide stehen dann sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen.
Begründet wurde die Entscheidung von den Regierungsparteien damit, dass eine gesetzliche "Reparatur" des Ehegesetzes einem weiteren VfGH-Spruch laut Rechtsexperten nicht standhalten werde: Langfristig erfordere die Ehe zwischen Mann und Frau eine Verfassungsverankerung, die wiederum nur mit Zweidrittelmehrheit erreichbar sei. Aus den Reihen der Opposition seien jedoch weder SPÖ noch NEOS bereit, hier mitzugehen.
Kardinal Schönborn appelliert an Regierung
Die Bischofskonferenz hatte sich mehrfach für die Beibehaltung des klassischen Ehebegriffs eingesetzt. Vor einer Woche hatte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Christoph Kardinal Schönborn, an die Regierung appelliert, Wege zu prüfen, um die Ehe als "Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau" zu erhalten. Diese Funktion sei "unersetzlich".