So heißt es in der Internet-Petition des Kölner Salesianerpaters Hatto von Hatzfeld. "Urheberrechte an der Übersetzung dürfen einer möglichst weiten Verbreitung der Heiligen Schrift des Christentums im deutschen Sprachraum nicht entgegenstehen."
Deutsche Bischofskonferenz gefragt
Dabei solle auch die - zumindest nichtkommerzielle - Wiedergabe und Verarbeitung des ganzen Textes oder großer Teile freigegeben werden, fordern die Initiatoren. Damit leiste die Kirche zugleich einen kulturellen Dienst an der Gesellschaft. Die Deutsche Bischofskonferenz solle für entsprechende Lizenzverträge sorgen, bevor im Herbst die revidierte Druckausgabe der Einheitsübersetzung erscheine und Fakten geschaffen seien.
Für die bis 20. Juli laufende Petition werden nach den Angaben 500 Unterstützer gesucht. In den ersten zehn Tagen seien bereits etwa 75 Prozent der Unterschriften zusammengekommen.
Urheberrechte bei Katholischer Bibelanstalt Stuttgart
Die Urheberrechte der 1978 fertiggestellten ersten Ausgabe der Einheitsübersetzung werden von der Katholischen Bibelanstalt Stuttgart wahrgenommen. Jede Verwendung dieses Textes über die allgemeine Zitierfreiheit hinaus bedürfe einer ausdrücklichen Zustimmung der Katholischen Bibelanstalt, heißt es in der Online-Petition. "Eine solche Regelung war in einer Zeit, in der die Verbreitung eines Textes eng mit seiner Materialisierung in Form eines Buches verbunden war, verständlich." Im digital orientierten 21. Jahrhundert hingegen sei eine Fokussierung auf die Verbreitung der Frohen Botschaft als Druckerzeugnis nicht mehr zeitgemäß und ein Hindernis für die Erfüllung des Verkündigungsauftrags der Kirche.
Die Einheitsübersetzung wurde von 1962 bis 1980 von katholischen und evangelischen Theologen erarbeitet. Gemeinsam verantwortet waren das Neue Testament und die Psalmen. Die evangelische Seite zog sich 2005 aus dem Projekt einer Revision der Einheitsübersetzung zurück.