Opposition kritisiert Kompromiss zum Rauchverbot - ausgenommen sind Bars, Nachtclubs und Kneipen

Beschränktes Aufatmen

Der Kompromiss der Regierungskoalition auf ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen ist bei der Opposition auf Kritik gestoßen. Die geplanten Ausnahmen ließen befürchten, dass die Union "der Tabaklobby eine breite Schneise geschlagen hat", erklärte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestag, Martina Bunge (Linke). "Deutschland hinkt europäischem Niveau hinterher", meint auch Siegfried Ermer von "Pro Rauchfrei e.V. im domradio-Interview.

 (DR)

domradio-Interview

"Kniefall vor dem Verband der Zigarettenindustrie"
Auch die Grünen kritisierten die Einigung. Dass in Kneipen und Bars weiterhin geraucht werden dürfe, komme einem "Kniefall vor dem Verband der Zigarettenindustrie gleich", kritisierten mehrere Bundestagsabgeordnete. Da es viel mehr Kneipen und Bars als Restaurants gebe, werde weiterhin fahrlässig mit der Gesundheit der Mitarbeiter in der Gastronomie umgegangen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Biggi Bender.

Die Grünen forderten die Länder auf, einen wirksamen und umfassenden Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie umzusetzen. Die Koalition sei auf halber Strecke stehen geblieben.

Ausgenommen sind Bars, Nachtclubs, Kneipen und Bierzelte
Union und SPD hatten sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen besseren Nichtraucherschutz verständigt. Es soll ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants und Diskotheken eingeführt werden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, der "Berliner Zeitung".

Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass künftig nur noch in extra Räumen geraucht werden darf, die durch Türen vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein müssen. In Schulen sollen selbst diese Raucherräume verboten sein. Von den geplanten Verboten ausgenommen sind Bars, Nachtclubs, Kneipen oder auch Bierzelte: Hier darf weiter ohne jede Beschränkung geraucht werden.

Caspers-Merk verteidigt die geplanten Ausnahmen
Ihr wären zwar weitergehende Lösungen lieben gewesen, so Caspers-Merk. Sie betonte aber: "Es macht keinen Sinn, jetzt eine Regelung festzulegen, die dann schon im Bundesrat scheitert oder später von Gerichten gekippt wird." Im Übrigen stehe es den Ländern frei, die bundeseinheitliche Regelungen zu verschärfen.

Bei der Einordnung der Gaststätten bezieht sich die Arbeitsgruppe auf das Gaststättengesetz: Es unterscheidet zwischen "Schankwirtschaften", in denen "Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" und "Speisewirtschaften", in denen "zubereitete Speisen" serviert werden. Zu den Schankwirtschaften zählen nicht nur Bars oder Kneipen, sondern auch Bierzelte. Hier darf daher weiter geraucht werden, auch wenn Snacks oder ähnliches angeboten wird. Diskotheken werden allerdings von der Arbeitsgruppe aus Gründen des Jugendschutzes zu den Speisewirtschaften gezählt.