Das Amtsgericht Kitzingen sieht laut Urteil vom Montag im Fall des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer keine "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel". Wegen dieses Vorwurfs musste sich Sauer als erster Ordensangehörige in Bayern in Sachen Kirchenasyl-Gewährung verantworten.
Die Richterin sagte, Bruder Abraham habe eine Straftat begangen, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Keine Grundrechte Dritter tangiert
Weil Bruder Abraham gesagt habe, er würde zur Rettung der Menschenwürde eines Flüchtlings auch eine Freiheitsstrafe akzeptieren, habe er aus Glaubens- und Gewissensfreiheit gehandelt. Glaubens- und Gewissensfreiheit sei nicht nur ein Abwehrrecht, sondern es müsse dadurch auch aktives Tun möglich sein.
Sonst hätten die Väter des Grundgesetzes es ausgeschlossen. "Dass es an dem aktiven Tun in den Jahren vor dem Entstehen des Grundgesetzes gefehlt hat, das weiß nun wirklich jeder." Die Richterin verwies zudem darauf, der Mönch habe keine Grundrechte Dritter tangiert.
Kirchenasyl als Ultima Ratio
Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung beantragt, da bewusst Recht umgangen sei, indem nach einem negativen Härtefall-Bescheid eine Ausreise verhindert worden sei. Er forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 40 Euro. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Bruder Abraham bezeichnete das Kirchenasyl als Ultima Ratio, wenn es darum gehe, Menschen vor Menschenrechtsverletzungen zu bewahren. Diese gebe es in europäischen Ländern, etwa Ungarn. Dies hätten Flüchtlinge den Mönchen berichtet.