Das zuständige Amtsgericht Nürnberg bestätigte dies auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Alt hatte am 16. August 2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof bei einer Straßenblockade mit Aktivistinnen und Aktivisten der Protestgruppen "Extinction Rebellion" und "Letzte Generation" mitgemacht.
Deshalb erhielt er nach eigenen Angaben einen Strafbefehl wegen "gemeinschaftlich begangener Nötigung" über 60 Tagessätze zu je 50 Euro. Er habe Einspruch eingelegt, sagte er.
Klimakonferenz am selben Tag
Der Ordensmann verwies nun darauf, dass ebenfalls am 30. November die 28. Weltklimakonferenz in Dubai beginne. "Dort werden alle Regierungen beteuern, dass sie ihr Allerbestes geben, um das 1,5-Grad-Ziel einhalten zu können. Genau dies ist in Deutschland nicht der Fall", so Alt.
Er wolle daher in seiner Einlassung zu Beginn der anstehenden Verhandlung argumentieren, dass eigentlich "die Verweigerungshaltung und das Nichtstun" von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden sollten.
Fingerzeig aus Wissing
"Am 13. Juli 2022 weigerte dieser sich, ein angemessenes Sofortprogramm zur Emissionsminderung im Verkehrssektor vorzulegen, der regelmäßig die Reduktionsziele verfehlt", so Alt. "Dazu wäre er nach dem geltenden Klimagesetz verpflichtet gewesen." Die Weigerung des Ministers sei für ihn der Auslöser gewesen, seine bis dahin geltenden Vorbehalte gegen Straßenblockaden aufzugeben, erläuterte Alt.
Der Jesuit war in der Vergangenheit wegen der Teilnahme an Klimaschutz-Protesten mehrfach festgenommen worden. Anfang September erklärte der Geistliche, vorerst mit seinen Straßenaktionen aussetzen zu wollen. Ein Weitermachen sei aktuell nicht sinnvoll, da sein "Promi-Bonus" ihn in Wahlkampfzeiten davor schütze, für sein Tun ins Gefängnis zu kommen. Denn eine Überschrift wie "CSU lässt Pater einsperren" wäre wohl peinlich, mutmaßte Alt. Die Landtagswahl in Bayern war am 8. Oktober.