Verfahren zur Autonomie von Kirchen
Bei der kirchenrechtlichen Regelung über die "Autonomie einer Landeskirche und den Methoden ihrer Erklärung" geht es um die begrenzte Eigenständigkeit einer Kirche innerhalb ihrer Mutterkirche.
So sind etwa die Kirchen von Estland und Finnland "autonome" Kirchen innerhalb des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel. Das Thema der "Autokephalie", also der vollständigen Eigenständigkeit einer Kirche, stand dagegen nicht auf der Tagesordnung des Konzils. Über eine entsprechende Vorlage konnte während der Vorbereitung kein Konsens erzielt werden.
Der Autonomiestatus bedeutet demnach die "relative oder teilweise Unabhängigkeit eines konkreten Kirchengebietes von der kanonischen Jurisdiktion einer autokephalen Kirche", zu der sie gehört. Eine autokephale Kirche kann den autonomen Status nur einer Kirche verleihen, die sich im Bereich ihres geographischen Kirchengebietes befindet. Auf dem Territorium der orthodoxen Diaspora soll dagegen keine autonome Kirche eingerichtet werden, es sei denn durch panorthodoxe Übereinstimmung, vermittelt durch den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel.
Orthodoxe Diaspora
Hier geht es um die von Migranten aus verschiedenen orthodoxen "Mutterkirchen" geprägten Länder vor allem Westeuropas, Nordamerikas und Australiens. Das Dokument schreibt die bereits 2009 von den Vorstehern der 14 orthodoxen Kirchen getroffene Regelung fest, die unter anderem regionale orthodoxe Bischofskonferenzen einrichtete (wie etwa in Deutschland). Die zunächst nur vorläufige Regelung hat sich nach verbreiteter Einschätzung bewährt.
Die weltweite Diaspora wird in dem Dokument in zwölf Regionen eingeteilt, nämlich Nord- und Zentralamerika; Südamerika; Australien, Neuseeland und Ozeanien; Großbritannien und Irland; Frankreich; Belgien, die Niederlande und Luxemburg; Österreich; Italien und Malta; die Schweiz und Liechtenstein; Deutschland; die skandinavischen Länder außer Finnland; Spanien und Portugal. Teil des Beschlusses ist auch eine Muster-Geschäftsordnung für die regionalen Bischofskonferenzen.
Ehe und Ehehindernisse
Einhellig lehnt die orthodoxe Kirche die Ehe von Orthodoxen mit Nichtchristen ab. Ein pastorales Dauerthema ist aber die Frage der Ehe zwischen Orthodoxen und Christen anderer Kirchen. Das auch hier bestehende grundsätzliche Verbot wird nicht in allen Kirchen auch restriktiv ausgelegt. Gemischt-konfessionelle Ehen sind vielerorts durchaus üblich, vor allem auch in jenen Ländern, wo die Orthodoxen nicht die Mehrheitsbevölkerung stellen.
Der Beschluss schreibt zwar prinzipiell nach wie vor das Eheverbot vor, lässt aber Ausnahmen zu, wenn die Kinder orthodox getauft und großgezogen werden. Wie die Praxis genau aussieht, soll jeder autokephalen Kirche selbst überlassen werden, heißt es in der Vorlage. Ehen zwischen Orthodoxen und Nichtchristen sowie die "Homoehe" bleiben nach wie vor ausnahmslos verboten.
Fastenvorschriften
Die orthodoxe Kirche kennt zahlreiche Fastenzeiten und einzelnen Fasttage, die in Quantität und Qualität weit über die Fastenvorschriften etwa der katholischen Kirche hinausgehen. So gibt es allein vier große Fastenzeiten. Seit den 1970er-Jahren gab es Vorstöße einzelner Landeskirchen, diese Fastenvorschriften aus Rücksichtnahme auf die Gläubigen zu lockern. Der Beschluss sieht vor, dass es letztlich der seelsorglichen Verantwortung der einzelnen lokalen Kirchen vorbehalten bleibt, wie sie die Fastenvorschriften in der Praxis handhaben.
Aufgaben der Orthodoxen Kirche in der modernen Welt
Das Dokument über die "Aufgaben der Orthodoxen Kirche in der modernen Welt" ist der umfangreichste der beschlossenen Texte, der eine erste Positionierung der ganzen Orthodoxie zu Fragen der Gegenwart darstellt. Einzelne Kirchen haben bereits Erklärungen zu einzelnen der dabei angerissenen Fragen vorgelegt, etwa die russisch-orthodoxe Kirche zum Thema Menschenrechte. Das Papier geht von der im Schöpfungsglauben grundgelegten Würde des Menschen aus und benennt 15 Themenfelder, wo sich die Kirche aktuellen Herausforderungen stellen muss: Einsatz für Menschenrechte, Frieden oder soziale und ökologische Gerechtigkeit.
Ökumene
Im Ökumene-Papier wird der unbedingte Wille zur Wiederherstellung der Einheit der Kirche betont. Für diese Einheit sei freilich unter anderem die Einheit in den Sakramenten und in der apostolischen Sukzession notwendig. "Interkonfessionelle Kompromisse" werden abgelehnt. Ausdrücklich bekennt sich das Papier zum ökumenischen Dialog mit anderen christlichen Kirchen und Konfessionen auf vielfältige Weise. Jede Form von Proselytismus, also das Abwerben von Christen anderer Kirchen, wird abgelehnt. Ein Streitpunkt in der Diskussion über das Dokument war, ob anderen Kirchen der Status "Kirche" zuerkannt werden soll.