Die von den deutschen Bischöfen im November 2022 geänderte sogenannte Grundordnung des kirchlichen Dienstes war vom Übergangsverwalter des Erzbistums, Michael Bredeck, Anfang 2023 zunächst nur vorläufig in Kraft gesetzt worden. Bentz, der am 10. März als neuer Erzbischof eingeführt wurde, hat die Neufassung nun endgültig bestätigt.
Arbeitsrecht betrifft rund 800.000 Menschen
Danach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen. Das reformierte kirchliche Arbeitsrecht betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.
Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Neu ist vor allem der institutionenorientierte Ansatz. Standen bisher der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus, sind jetzt der Arbeitgeber und seine Führungskräfte aufgerufen, den kirchlichen Charakter der Einrichtung zu stärken und zu schützen.
Auch als Organisation müsse die Kirche deutlich machen, was ihr selbst Orientierung und Maßstab ist, so Bentz. "Die Botschaft Jesu vom liebenden, zugewandten und barmherzigen Gott ist unsere Mitte." Dies gelt es, mit Leben zu füllen.