Papst Benedikt der XIV fordert deutliches katholisches Profil von Hilfsorganisationen

Über den Dienst der Liebe

Der Umgang mit Geldmitteln ist nicht das Einzige - der Dienst am Nächsten muss im Mittelpunkt stehen. Dazu hat Papst Benedikt der XIV die Caritas und Hilfsorganisationen in einem neuen Dekret aufgefordert.

 (DR)

Caritasarbeit und Hilfsorganisationen der Kirche müssen nach den Worten von Papst Benedikt XVI. ein deutliches katholisches Profil aufweisen. Sie dürften sich nicht auf das Sammeln und Verteilen von Geldmitteln beschränken, sondern müssten ihren Dienst als Ausdruck christlicher Nächstenliebe erfüllen, betont der Papst in einem am Samstag im Vatikan veröffentlichten Dekret ("Motu proprio") "Über den Dienst der Liebe". Die Verantwortung für kirchliche Hilfstätigkeit liege bei den Bischöfen, die in ihren Diözesen die verschiedenen Initiativen regeln und die entsprechenden Statuten genehmigen müssten. Die Bezeichnung "katholisch" dürfe nur mit dem Einverständnis der Bischöfe verwendet werden. Zuständig für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften ist der Päpstliche Rat "Cor unum".

Das karitative Wirken der Kirche dürfe nicht einfach als eine Variante im allgemeinen Wohlfahrtswesen aufgehen, mahnt der Papst in dem siebenseitigen Dokument. Die Bischöfe müssten sicherstellen, dass ihre eigenen karitativen Initiativen wie die von Gläubigen gegründeten Vereinigungen und Stiftungen mit den Anforderungen der kirchlichen Lehre übereinstimmten und zudem den zivilrechtlichen Vorschriften Rechnung trügen. Die Aktivitäten der karitativen Initiativen müssten sich an den katholischen Prinzipien ausrichten. Sie dürften "keine Aufträge annehmen, die in irgendeiner Weise die Einhaltung dieser Prinzipien beeinträchtigen könnten".

Keine Werbung für Inititiativen, die im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen
Die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen müssten "die katholische Identität dieser Werke teilen oder zumindest respektieren", heißt es in dem päpstlichen Dokument. Die Bischöfe sollten dafür Sorge tragen, dass die im pastoralen und karitativen Dienst der Kirche tätigen Personen "nicht nur über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, sondern auch ein Beispiel christlicher Lebensführung geben". Dabei müssten sie "eine Herzensbildung aufweisen, durch die ein in der tätigen Nächstenliebe wirkender Glaube" zum Ausdruck komme.

Pfarr- oder Diözesanstrukturen dürften keine Werbung für Initiativen machen, die zwar karitativ ausgerichtet seien, "aber Ziele oder Methoden vorschlagen, die in Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen", betont der Papst. Zugleich müsse der Bischof verhindern, dass die ihm unterstellten karitativen Organisationen "von Einrichtungen oder Institutionen finanziert werden, deren Zielsetzungen im Widerspruch zur kirchlichen Lehre" stünden. Sollten die Aktivitäten einer bestimmten karitativen Organisation die Anforderungen der kirchlichen Lehre nicht mehr erfüllen, habe der Bischof die Pflicht, seine Gläubigen öffentlich darüber zu informieren, und in diesen Fällen die Verwendung der Bezeichnung "katholisch" zu untersagen.