Papst bestätigt Rücktritt des Trierer Weihbischofs Gebert

Dank für Engagement bei Caritas

Papst Franziskus hat das Rücktrittsangebot des Trierer Weihbischofs Franz Josef Gebert angenommen. Das teilten der Vatikan und das Bistum Trier am Samstag mit. Bischof Ackermann verzichtet auf die Bitte um Nachbesetzung.

Weihbischof Franz Josef Gebert / © Julia Steinbrecht (KNA)
Weihbischof Franz Josef Gebert / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Gebert ist in dieser Woche 75 Jahre alt geworden. Er hat damit die Altersgrenze für Bischöfe erreicht.

Kurzbiographie

Gebert, am 21. Februar 1949 in Schweich an der Mosel geboren, wurde 2017 vom Papst zum Weihbischof ernannt. Er ist Stellvertreter des Bischofs für den Bezirk Saarbrücken, Mitglied der Glaubenskommission,
der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen sowie der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz. 

Bistum Trier  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bistum Trier / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Vielen Bürgern ist er außerdem als Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes bekannt; dieses Amt hatte er von 2000 bis 2021 inne. Der Geistliche gibt mit der Emeritierung auch das Amt des Domdechanten und des stellvertretenden Generalvikars ab.

Keine Bitte um dritten Weihbischof

Bischof Stephan Ackermann dankte dem Weihbischof insbesondere für sein großes Engagement für die Caritas und das soziale Engagement der Kirche. Er gab gleichzeitig bekannt, dass er den Papst nicht um die Ernennung eines neuen Weihbischofs gebeten habe: "Mit den Weihbischöfen Brahm und Peters stehen mir zwei erfahrene und äußerst gut ins Bistum hinein vernetzte Mitbrüder zur Seite.

Deshalb halte ich es angesichts der deutlich zurückgehenden personellen Ressourcen sowie der aktuellen Entwicklungen in unserem Bistum für richtig, bis auf weiteres keinen dritten Weihbischof für unsere Diözese zu erbitten."

So funktioniert der Rücktritt eines Bischofs

Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche kann nicht selbst zurücktreten, laut Kirchenrecht kann er dem Papst aber seinen Amtsverzicht anbieten. Wenn das Gesuch vom Heiligen Vater angenommen wird, behält der Betreffende den Titel eines Bischofs, denn die Bischofsweihe als Sakrament gilt als unumkehrbar. Aus einem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. (KNA)
Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. ( KNA )
Quelle:
KNA