Papst ernennt Sonderkommissar für Opus-Dei-Heiligtum in Spanien

Päpstliches Machtwort könnte Klärung bringen

Lange war es ruhig um die kirchliche Sonder-Organisation Opus Dei. Nun hat der Papst überraschend einen Kommissar für das nationale Heiligtum des Opus Dei in Spanien ernannt. Es ist der Kirchenjurist Alejandro Arellano Cedillo.

Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, Dekan der Römischen Rota (Gerichtshof des Heiligen Stuhls) / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, Dekan der Römischen Rota (Gerichtshof des Heiligen Stuhls) / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

Papst Franziskus hat das Nationalheiligtum des Opus Dei in Spanien unter Vatikanvollmacht gestellt. Er ernannte den Dekan des vatikanischen Kirchengerichts "Rota Romana", den spanischen Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, zum bevollmächtigten Päpstlichen Sonderkommissar und Delegaten des Heiligen Stuhls für die Basilika von Torreciudad und die dazugehörigen Anlagen.

Das teilte das vatikanische Presseamt am Mittwoch ohne weitere Angaben mit. Der "Komplex von Torreciudad" befindet sich in der nordspanischen Provinz Aragon. Der Gründer des Opus Dei, Josemaria Escriva de Balaguer, ließ die Kirche in der Spätphase der Franco-Diktatur unter Einbeziehung einer bestehenden kleinen romanischen Kirche errichten, es wurde 1975 eingeweiht. 1979 verübte die baskische Terrororganisation ETA einen Anschlag auf den Gebäudekomplex, zu dem auch ein multimediales Informationszentrum des Opus Dei für Pilger gehört.

Ein Konflikt um Besitz und Kontrolle

Im vergangenen Jahr ernannte erstmals der Bischof des Bistums Barbastro-Monzon, auf dessen Gebiet die Basilika liegt, einen Rektor für Torreciudad. Bis dahin hatte stets der Regionalvikar des Opus Dei den Rektor für das Heiligtum ernannt. Im Dezember 2023 stimmte der Vatikan der vom Bischof beantragten Umwandlung von Torreciudad in ein diözesanes Heiligtum zu. Damit würde das Opus Dei die Kontrolle über die Einrichtung verlieren.

Zudem schwelt seit Jahren ein kirchen- und zivilrechtlicher Streit um die Besitzrechte an den Gebäuden und Grundstücken. Die Nutzungsrechte hatte das Bistum im Jahr 1962 per Vertrag dem Opus Dei überlassen. Den Vertrag will der jetzige Bischof jedoch rückgängig machen. Am 25. September hatte das Bistum mitgeteilt, dass es den kirchenrechtlichen Streit an den Vatikan weitergegeben habe. Daneben ist auch eine zivilrechtliche Schlichtung anhängig.

Quelle:
KNA