Die Zuständigkeit des Aufsichtsgremiums umfasst nach der am Mittwoch veröffentlichten Geschäftsordnung insbesondere die Prüfung von Haushaltsplänen und Bilanzen, Auftragsvergaben, Immobilienverwaltung und Arbeitsweisen. In den Ausschuss berief Franziskus sechs Fachleute aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Rechnungsprüfung.
Regelung seit Dienstag in Kraft
Laut der Ordnung dürfen die Prüfer von Bistumseinrichtungen und verbundenen Organen Auskünfte, Berichte und Dokumenteneinsicht verlangen sowie Befragungen vornehmen. In seiner Tätigkeit ist jedes Mitglied autonom. Neben monatlichen Zusammenkünften erstellt der Ausschuss einmal im Jahr einen Bericht, der dem Papst vorzulegen ist. Die Ernennung für das Gremium gilt für drei Jahre und kann einmal verlängert werden; den Vorsitzenden wählen die Mitglieder aus ihrem Kreis und jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Regelung trat bereits Dienstag in Kraft.