Patientenschützer verweisen auf Kriterien in Sterbehilfe-Debatte

"Es geht nicht allein um sterbende Menschen"

Patientenschützer verweisen in der von evangelischen Theologen angeregten Debatte um Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen darauf, dass Alters- und Leidenskriterien bei der Suizidbeihilfe keine Rolle spielen dürfen.

Unterstützung im Krankenhaus / © BBT-Gruppe/Harald Oppitz (KNA)
Unterstützung im Krankenhaus / © BBT-Gruppe/Harald Oppitz ( KNA )

"Dieser Prämisse muss sich die evangelischen Kirsche in Deutschland stellen. Denn es geht nicht allein um sterbende Menschen bei der Hilfe zur Selbsttötung", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Sonntag. Das Bundesverfassungsgericht stelle die Selbstbestimmung über alles.

Nach Bryschs Ansicht wird es von höchstem Interesse sein, wie tausende Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in protestantischer Trägerschaft die Suizidbeihilfe organisieren wollen. "Denn lebenssatte, einsame, pflegebedürftige oder psychisch erkrankte Menschen haben ebenso ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung", so der Patientenschützer. Zugleich verwies er darauf, dass "dies eine unerträgliche Zumutung für die Beschäftigten sein wird". Es werde Zeit, dass sich die evangelischen Kirchen in Deutschland in aller Breite dieser Diskussion stellten.

Umstrittener Vorstoß

Führende protestantische Theologen plädieren In einem Gastbeitrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag) dafür, in Deutschland einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Dies könne bedeuten, "abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten", schreiben unter anderen der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverband Diakonie, Ulrich Lilie. Für die konkrete Fragestellung des assistierten Suizids gelte es, sicherzustellen, dass es sich um eine freie und verantwortliche Entscheidung handle.

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, widersprach dieser Position. Kirchliche Einrichtungen seien der christlichen Hoffnungsbotschaft und damit der Förderung des Lebens verpflichtet. Ein Angebot des assistierten Suizids sei damit unvereinbar.

Umstrittenes Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 den Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema