Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe warnt die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer Lockerung beim Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Der Paragraf 217 im Strafgesetzbuch habe sich bewährt, sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.
Der Suizid selbst und die Hilfe dazu blieben weiterhin straffrei, erläuterte Brysch. Der Gesetzgeber habe daher nicht in die Grundrechte des Einzelnen eingegriffen. "Ebenso sind die Palliativmedizin und die Hospizarbeit nicht eingeschränkt. Ärzte müssen keine Angst vor Strafverfolgung haben, wenn sie Sterbebegleitung anbieten." (KNA / 14.01.19)