Pauschales Kopftuchverbot gekippt

Weitreichendes Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat das in vielen Bundesländern geltende pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen für unzulässig erklärt. Kirchen und Muslime begrüßen das Urteil als ein Signal für die Glaubensfreiheit. Es gibt aber auch Kritik.

Bekam Recht: Die muslimische Lehrerin Ludin (dpa)
Bekam Recht: Die muslimische Lehrerin Ludin / ( dpa )

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen ist rechtswidrig. Nach einer am Freitag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung zu zwei Fällen in NRW verstößt das in den Gesetzen mehrerer Bundesländer enthaltene Verbot gegen die Religionsfreiheit. (AZ: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte die Entscheidung, die nun unverzüglich geprüft und umgesetzt werde.

Die Karlsruher Richter entschieden über die Klagen zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss dürfte aber auch unmittelbare Auswirkungen auf sieben weitere Bundesländer haben. Sie hatten in den vergangenen Jahren gesetzlich geregelt, dass Lehrkräfte aus Gründen der weltanschaulichen Neutralität im Unterricht keine Kleidungsstücke als Ausdruck ihres Glaubens tragen dürfen.

Abstrakte Gefahr reicht nicht aus

Künftig solle keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, um ein Kopftuchverbot zu begründen, entschieden die Verfassungsrichter. Vielmehr müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität" von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen. Insofern müsse die Regelung in Nordrhein-Westfalen verfassungskonform eingeschränkt werden.

Die Arbeitsgerichtsurteile in den beiden Verfahren wurden vom höchsten deutschen Gericht aufgehoben. Während einer der beiden angestellten Frauen gekündigt worden war, hatte sich die andere erfolglos vor Gericht gegen eine Abmahnung gewehrt, die sie erhalten hatte, nachdem sie zwar das Kopftuch während des Dienstes abgelegt, aber stattdessen eine Wollmütze getragen hatte.

Schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit

Das Kopftuchverbot in NRW bedeute einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Auch ergebe sich ein Spannungsverhältnis zur Gleichstellung von Frauen, da vor allem Musliminnen faktisch vom Pädagoginnenberuf ferngehalten würden.

Die Karlsruher Richter argumentierten, vom Tragen eines Kopftuchs gehe für sich genommen noch kein "werbender oder gar missionierender Effekt" aus. Ein islamisches Kopftuch sei in Deutschland nicht unüblich, auch wenn es von der Mehrheit der Musliminnen nicht getragen werde. Ein örtlich und zeitliches begrenztes Kopftuchverbot halten die Verfassungsrichter hingegen für denkbar, wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken "substanzielle Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten" herrschen.

Der Beschluss des Ersten Senats fiel mit sechs gegen zwei Richterstimmen. Die Richter Monika Hermanns und Wilhelm Schluckebier gaben ein Sondervotum ab und bezogen sich dabei auf ein Urteil von 2003. Damals hatte der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Acht Bundesländer änderten daraufhin ihre Gesetze. Hermanns und Schluckebier argumentieren, dass Pädagogen als Amtsträger der "fördernden Neutralität des Staates" auch in religiöser Hinsicht verpflichtet seien.

Kein Privileg mehr für christliche Symbole

Eine weitere Regelung des NRW-Schulgesetzes wurde von den Richtern mit der aktuellen Entscheidung komplett gekippt. Ein Privileg für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrages rechtfertige es nicht, Amtsträger einer bestimmten Religionszugehörigkeit zu bevorzugen. Soweit landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen ein christlicher Bezug des staatlichen Schulwesens entnommen werden kann, soll sich das nach Einschätzung des Gerichts auf säkularisierte Werte des Christentums beziehen.

"Werden äußere religiöse Bekundungen durch das pädagogische Personal in der Schule untersagt, so muss dies grundsätzlich unterschiedslos geschehen", betonen die Verfassungsrichter. Es gebe keine "tragfähige Rechtfertigung" für eine Bevorzugung der christlichen oder jüdischen Religion.

Ministerin Löhrmann (Grüne) begrüßte, dass der Beschluss nun Rechtssicherheit in der seit Jahren umstrittenen Entscheidung bringe. Lehrerinnen, die zurzeit für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden, hätten jetzt "für die Arbeit in unseren Schulen eine klare Perspektive".

Muslime und Kirchen begrüßen Urteil

Die katholischen Bischöfe haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot begrüßt. Sie sei "ein starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit" erklärte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Freitag in Bonn.

Künftig müsse im konkreten Einzelfall zwischen der Glaubensfreiheit der einzelnen Lehrkraft und den legitimen Anliegen des Staates entschieden werden, den Schulfrieden und die staatliche Neutralität zu wahren, so Langendörfer. Er hob zugleich hervor, dass das Gericht die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche verstehe, sondern als eine offene Haltung, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördere. "Das Gericht bestätigt damit: Religion und religiöses Bekenntnis haben einen legitimen Platz im öffentlichen Raum."

Auch die Evangelische Kirche im Rheinland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Das generelle Kopftuchverbot im NRW-Schulgesetz widerspricht meines Erachtens der positiven Religionsfreiheit", sagte der für Bildungsfragen zuständige Oberkirchenrat Klaus Eberl am Freitag in Düsseldorf dem Evangelischen Pressedienst (epd). Insofern sei der Beschluss der Verfassungsrichter verständlich.

"In den evangelischen Kindertagesstätten gibt es schon seit längerer Zeit muslimische Mitarbeiterinnen, die ihr Kopftuch als religiöses oder kulturelles Symbol tragen, ohne dass es bisher zu Konflikten gekommen wäre", fügte Eberl hinzu, der die Abteilung Bildung im rheinischen Landeskirchenamt leitet. In den Schulen sei kein anderes Ergebnis zu erwarten.

Die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese sprach von einer Stärkung der religiösen Vielfalt. "Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland", sagte sie. Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit.

Der Zentralrat der Muslime nannte nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter sehr erfreulich, auch wenn sie "keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch" bedeute. Generalsekretärin Nurhan Soykan äußerte die Hoffnung, dass "Diskriminierungen bis hin zum faktischen Berufsverbot für muslimische Frauen bald der Vergangenheit angehören".

Gefährdung des Schulfriedens - was bedeutet das?

Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Bülent Ucar sagte, die Entscheidung des Gerichts sei überfällig gewesen, sagte Ucar der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). Das vorherige Kopftuch-Urteil der Karlsruher Richter von 2003 sei "gesellschaftspolitisch falsch" gewesen, sagte der Direktor des Instituts für Islamische Theologie in Osnabrück. Er hält es allerdings für problematisch, dass die Verfassungsrichter ein Verbot dann für möglich halten, wenn es zur konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen könne. Diesen Passus müssten die Juristen konkretisieren. Es dürfe nicht dazu führen, dass antiislamisch gestimmte Eltern dies als Hebel gegen muslimische Lehrerinnen nutzten, weil sie meinten, "Krawall machen zu müssen".

Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig nennt das Urteil eine ambivalente Entscheidung. Es erlaube Unterschiede zwischen Regionen, Schultypen und einzelnen Schulen, sagte der Professor für Öffentliches Recht und Staatskirchenrecht der Universität Göttingen am Samstag im WDR-Radio. Dies werde zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, ob tatsächlich eine Gefährdung des Schulfriedens vorliege.

Das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Religionsfreiheit der Schüler, die nun mit dem Kopftuch konfrontiert würden, und die Elternrechte gar nicht berührt würden, sagte Heinig. Dem Urteil zufolge geht es allein um den Schulfrieden als Argument gegen das Kopftuch. "Das könnte auf Dauer dazu führen, dass man geradezu angestachelt wird, als Elternteil mit bestimmten Vorbehalten hier selber Konflikte zu suchen und sich radikaler zu geben als man eigentlich ist."

Kritik von Bosbach

Ablehnend reagierte Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags: "Das Tragen eines Kopftuchs als Lehrkraft in einer öffentlichen Schule ist nicht nur Ausdruck der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern ein bewusstes Zeichen der Abgrenzung zur kulturellen Tradition Deutschlands."

Auch Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), sieht das Urteil kritisch: "Für mich ist das eine Rolle rückwärts. Lehrkräfte in Deutschland unterliegen der Neutralitätspflicht."

Die stellv. CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner betonte, die Warnungen der Lehrerorganisation VBE, die einen steigenden Druck auf muslimische Mädchen befürchtet, nun gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen zu müssen, seien ernst zu nehmen. Einen solchen Zwang dürfe es nicht geben, so die CDU-Politikerin.


Quelle:
epd , DR , KNA