Ein peruanischer Kleinbauer ist mit seiner Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE in erster Instanz gescheitert. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wies am Donnerstag die Musterklage des Mannes ab, der den zweitgrößten deutschen Energiekonzern aufgrund des Betriebs von Kohlekraftwerken für die Folgen der Erderwärmung haftbar machen wollte (AZ: 2 O 285/15).
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters gibt es "keine lineare Verursachungskette zwischen der Quelle der Treibhausgase und dem Schaden". Der Zusammenhang zwischen dem Kohlendioxidausstoß eines einzelnen Unternehmens und dem konkreten Anstieg der Temperatur zum Beispiel in Peru könne nicht nachgewiesen werden.
Kläger kündigt mögliche Berufung an
Der Kläger Saúl Luciano Lliuya wollte erreichen, dass RWE Schutzmaßnahmen vor dem Klimawandel in seiner Heimat bezahlt. Sein Haus steht in der Andenstadt Huaraz, die an einem Bergsee liegt. Weil der Wasserpegel durch die Schmelze eines angrenzenden Gletschers gestiegen sei, drohe eine Überflutung, argumentierte er. Der Energiekonzern solle deswegen Sicherungsvorkehrungen finanzieren.
Finanziell unterstützt wurde der Kläger durch die Stiftung Zukunftsfähigkeit, auch die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begleitet das Verfahren. Die Rechtsanwältin des Klägers, Roda Verheyen, erklärte, dass sie wahrscheinlich Berufung gegen des Urteil einlegen werde. Das Verfahren würde dann am Oberlandesgericht Hamm weitergehen. "Die endgültige Entscheidung darüber werde ich mit meinem Mandanten aber erst nach Durchsicht des schriftlichen Urteils fällen", sagte Verheyen.
Lliuya, der zum Prozessauftakt angereist war, aber bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, erklärte, dass er "weiterhin zuversichtlich" sei, dass ihm ein deutsches Gericht die Chance gebe, "zu zeigen, dass RWE für unsere gefährliche Situation mitverantwortlich ist". Die Klage des Peruaners hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, nach Angaben von Germanwatch war sie europaweit einmalig.
RWE: Einzelner Verursacher kann nicht haftbar gemacht werden
RWE begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. Mit dem Urteil werde bestätigt, dass "nach dem deutschen Zivilrecht ein einzelner Emittent nicht für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel haftbar gemacht werden kann". Aufgrund der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen aus natürlichen wie menschengemachten Quellen ist es nach Auffassung des Essener Unternehmens nicht möglich, spezifische Auswirkungen einer Klimaveränderung juristisch einem einzelnen Verursacher zuzurechnen.