Darüber informierte die Diözese an diesem Freitag. Der vorübergehend beurlaubte Pfarrer war vergangene Woche zunächst unter Auflagen auf eigenen Wunsch in sein Amt zurückgekehrt; einer Rücktrittsforderung des Bischofs war er bis dahin nicht nachgekommen.
Der Geistliche war im August vergangenen Jahres beurlaubt worden.
Vorwurf des grenzverletzenden Verhaltens
Eine Frau hatte ihm vorgeworfen, sich ihr gegenüber im Jahr 2010 grenzverletzend verhalten zu haben. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hatte ihr im Frühjahr 2021 eine fünfstellige Summe zuerkannt. In der Folge meldete im September eine weitere betroffene Person grenzverletzendes Verhalten durch den Priester.
Untersuchungen haben laut Bistum keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Allerdings widerspreche das Verhalten des Pfarrers in beiden Fällen "deutlich" den Schutzpflichten eines Seelsorgers.
Nicht aus dem Priesterstand entlassen
Der Bischof wie auch die Gremien der Pfarrei könnten sich deshalb eine weitere Tätigkeit des Geistlichen nicht mehr vorstellen, so das Bistum. Den gesamten Vorgang wollte die Diözese an den Vatikan weiterleiten.
Der Mann ist nur von seinem Amt als Pfarrer entbunden; nicht aber aus dem Priesterstand entlassen. Ob und wie er gegebenenfalls eine Arbeit im Bistum wieder aufnimmt, ist nach Aussage des Bischöflichen Offizialats in Vechta derzeit offen.