Kirchen könnten für das persönliche Gebet offen gehalten werden, "solange es keine allgemein gültige, behördliche Ausgangssperre gibt", heißt es in einem am Dienstag in Hamburg veröffentlichten Schreiben von Generalvikar Ansgar Thim an die Kirchengemeinden.
Stellvertretend für alle Gläubigen solle möglichst der Pfarrer die Gottesdienste alleine feiern, so Thim. Für Beerdigungen interpretiere das Erzbistum die behördlichen Verfügungen so, dass diese unter freiem Himmel auf den Friedhöfen weiterhin stattfinden könnten. Die Teilnehmerzahl müsse jedoch stark begrenzt werden.
Glocken sollen weiter läuten
Die Glocken sollen laut Thim weiterhin zu den Tagzeiten läuten. Ob ein Kirchengebäude grundsätzlich geöffnet bleibe, entscheide der Pfarrer vor Ort. "Bitte achten Sie darauf, dass es dennoch zu keinerlei größerer Versammlungen kommt."
Geplante Feiern wie die Erstkommunion oder Taufen, Trauungen und Firmungen müssten bis auf Weiteres verschoben werden, hieß es. Taufen in Todesgefahr seien unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz aller Beteiligten vor Infektionen zu spenden. Auch Krankensalbung und Krankenkommunion sollten unter den Bedingungen, die den Priester vor einer Ansteckung schützen, gespendet werden.
Insbesondere an seine Verwaltungsmitarbeiter appellierte das Erzbistum, Telefon- und Videokonferenzen für notwendige Beratungen zu nutzen. Der Tagesbetrieb in allen Abteilungen werde "auf ein Minimum heruntergefahren".