Die Kölner Polizei hat gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Dies bestätigte eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. Hintergrund ist eine Reaktion der Politikerin auf eine Silvester-Botschaft der Kölner Polizei in arabischer Sprache beim Kurznachrichtendienst Twitter.
"Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch", twitterte von Storch laut Medienberichten und sprach dabei von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden". Auf ihrer Seite war der Inhalt am Dienstag nicht mehr zu sehen.
Anzeigen gingen auch für Weidels Tweet ein
Auch gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, die von Storch via Twitter unterstützte, seien bei der Polizei inzwischen Anzeigen eingegangen, teilte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft mit. Auf Weidels Twitter-Seite war am Dienstag der Hinweis zu sehen, dass ein Tweet "aufgrund der Gesetze vor Ort" zurückgezogen worden sei.
Die AfD veröffentlichte auf ihrer Twitterseite wiederum die Nachricht des Kurznachrichtendienstes über die Beschwerde mit dem beanstandeten Inhalt. Demnach schrieb Weidel, dass von Storch den arabischen Tweet zu Recht kritisiert habe. Sie sprach außerdem von "grapschenden" und "Messer stechenden Migrantenmobs", denen sich die Behörden "unterwerfen" würden. Den genauen Wortlaut ihres Tweets veröffentlichte auch die AfD-Bundestagsfraktion per Pressemitteilung.
Staatsanwaltschaft Köln prüft Zuständigkeit
Beide Fälle sind nun bei der Staatsanwaltschaft Köln in der Prüfung. Sprecher Ulf Willuhn sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), bis zum frühen Dienstagvormittag seien allein gegen von Storch bei der Polizei rund 80 Anzeigen angegangen. Die Anzeige der Polizei Köln selbst liegt demnach bereits bei der Staatsanwaltschaft. Willuhn sagte, er rechne mit mehreren hundert Anzeigen.
Geprüft wird seinen Worten zufolge zunächst, ob die Kölner Justiz überhaupt zuständig ist. Bei Straftaten im Netz habe sich das Prinzip etabliert, dass die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Angezeigten tätig wird, erklärte Willuhn. Das wäre im Fall von Storch Berlin.
Nach Auskunft des dortigen Sprechers lagen dort am Dienstag noch keine Anzeigen vor. Erst danach folgt eine inhaltliche Prüfung. Um ein Verfahren einzuleiten, müsste in beiden Fällen ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgeschaltet werden. Von Storch und Weidel sind Bundestagsabgeordnete.
Reaktion der Partei
Die AfD nutzte die beiden Fälle, um ihre Kritik am sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu Jahresbeginn zu erneuern. Das Gesetz, das soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, gilt seit 1. Januar in vollem Umfang.
Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen spätestens jetzt ein verbessertes Beschwerdemanagement aufgebaut haben. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung müssen dem Gesetz zufolge binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden.
Die AfD-Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Alexander Gauland sprachen unter Verweis auf den Tweet von Parteikollegin von Storch von "Zensur". Meuthen sagte der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten", das sei kein "Hass-Post". Die Aussage sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Löschen von Nachrichten bei Twitter
Twitter selbst wollte den Vorgang nicht weiter kommentieren und auch keine Auskunft darüber geben, ob die Entfernung des Tweets von Beatrix von Storch Voraussetzung für die Freigabe des kurzzeitig gesperrten Profils war. Ein Sprecher verwies nur auf die "Richtlinien zu Hass schürendem Verhalten", die Gewalt, Drohungen oder Angriffe auf Menschen aufgrund von ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit verbietet. Er sagte weiter, dass Nutzer auch gebeten würden, Tweets zu entfernen, bevor sie wieder twittern dürfen.