Es müsse geklärt werden, inwiefern sich das Vorgehen der Polizei vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und Kirchen zum Schutz des Kirchenasyls rechtfertigen lässt, erklärte der Münsteraner Bundestagsabgeordnete der Linken, Hubertus Zdebel, am Dienstag. Ferner werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, die innerbehördliche Kommunikation zu diesem Fall offen zu legen.
Zdebel kritisierte den Polizeieinsatz scharf, bei dem am 23. August ein Asylbewerber aus Ghana in Handschellen aus dem Kirchenasyl in einem Kloster in Münster abgeführt worden war. “Das Kirchenasyl muss ohne Wenn und Aber verteidigt werden“, betonte der Linken-Politiker. Er warf dem Bundesamt vor, sich vor Fragen zu den internen Vorgängen “wegzuducken“.
Es müsse aber geklärt werden, warum das BAMF zu dem Zeitpunkt, als die zuständige Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld grünes Licht für die Abschiebung bekommen habe, “offensichtlich keine Rücksprache mit den betroffenen Personen und Institutionen des Kirchenasyls gehalten hat“. Auch ist es nach Zdebels Ansicht fragwürdig, dass der Mann nach Ungarn abgeschoben werden sollte: “Die Menschrechtslage ist dort insbesondere für Flüchtlinge prekär“, sagte er.
Kirchenasyl gilt ohne "Wenn und Aber"
Der Bruch des Kirchenasyls war bereits von Kirchen und den NRW-Grünen scharf kritisiert worden. Die Polizei hatte den Mann, einen Asylbewerber aus Ghana, gegen seinen Widerstand abgeführt. Er sollte auf Anordnung des BAMF nach Ungarn abgeschoben werden, wo er zuerst registriert worden war.
Das Verwaltungsgericht Münster setzte die drohende Abschiebung nach einem Eilantrag aus. Nach Einschätzung des Gerichts genügt die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen in der EU. Seitdem ist der Mann wieder in Nordkirchen untergebracht, wo er vor dem Kirchenasyl lebte.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte den Polizeieinsatz im Grundsatz verteidigt, aber zugleich darauf verwiesen, dass die Anordnung zur Abschiebung in der Verantwortung des BAMF gelegen habe. Das Bundesamt war laut Jäger von dem Kapuzinerkloster informiert worden, dass dem Mann aus Ghana Kirchenasyl gewährt werde. Die Behörde habe aber keinen Anlass gesehen, die Abschiebung auszusetzen.
So habe dort bis zum Tag des Einsatzes kein kirchliches Prüfdossier vorgelegen. Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er nach Europa eingereist ist.