Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland

 (DR)

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wirft in der Hauptsache die während eines Bezugsjahres bei der Polizei angezeigten Straftaten aus und gibt darüber hinaus Auskunft über Tatumstände, Tatverdächtige, Opfer und Schäden. Die mit der PKS erfasste Anzeigenziffer unterscheidet sich von der Verurteiltenziffer nicht unerheblich, weil nicht alles Angezeigte aufgeklärt, nicht alles Aufgeklärte angeklagt und nicht alles Angeklagte verurteilt wird. Grob unterteilt, enthält die PKS Informationen zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern. Bezüglich der Fälle werden die registrierten und aufgeklärten Fälle, die Versuche, die angefallenen Schäden, sowie die Benutzung einer Schusswaffe registriert.

Bei den Tatverdächtigen werden das Alter, Geschlecht, Nationalität (und ggf. der Grund des Aufenthalts in Deutschland) sowie Mehrfachbelastung, die Eigenschaft als Drogenkonsument, die Tatbegehung unter Alkoholeinfluss, sowie die Tatörtlichkeit in Beziehung zum Wohnort des Täters registriert. Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) gibt die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles an.

Bei den Opfern werden Alter und Geschlecht sowie die (Nicht-)Beziehung zum Täter registriert. Die Schlüsselzahlen werden nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben. Die führende 0 steht für die Straftaten gegen das Leben, die 1 für die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die 2 für Rohheitsdelikte (also Delikte gegen die Freiheit der Person oder die körperliche Unversehrtheit), die 3 für die Diebstähle ohne erschwerende Umstände, die 4 für Diebstähle mit erschwerenden Umständen, die 5 für Betrugs- und Fälschungsdelikte, die 6 für sonstige Delikte des Strafgesetzbuches, die 7 für Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze (wie Betäubungsmittelgesetz o. Ä.), die 8 steht für Summenschlüssel.

(wikipedia/Stand 04.07.16)