Die katholische Kirche bezeichnete den Beschluss vom Donnerstag als "positives Signal für die Gläubigen, dass Infektionsschutz und Religionsfreiheit miteinander in Einklang gebracht werden können".
"Wir haben hierzu bereits in allen Ländern sehr konstruktive Gespräche mit den Landesregierungen geführt, die auch schon zu einem guten Teil zu konkreten Lösungen geführt haben", sagte der Vertreter der Bischofskonferenz in Berlin, Prälat Karl Jüsten, auf Anfrage. "Für uns steht dabei der Schutz der Menschen vor den Gefahren einer Infektion im Vordergrund."
"Halt und Trost durch Religion"
Der Zentralrat der Juden zeigt sich ebenfalls erfreut über die Zulassung. "Gerade in der jetzigen Situation brauchen die Menschen Halt und Trost durch ihre Religion", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster.
Der Koordinationsrat der Muslime erklärte, die Entscheidung werde "dem Stellenwert der Religionsfreiheit gerecht und ist ein wichtiges Signal für die Gesellschaft". Erste Gottesdienste in Moscheen sollten ab dem 9. Mai stattfinden.
Merkel: "Hervorragendes Konzept vorgelegt"
Zuvor hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder auf die Ermöglichung von Gottesdiensten verständigt. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein. Religiöse Zusammenkünfte von Christen, Juden und Muslimen waren in fast allen Bundesländern wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus verboten worden.
Merkel dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie hätten ein "hervorragendes Konzept vorgelegt". Es werde unter den gemeinsam ausgearbeiteten Maßregeln wieder Gottesdienste geben können, sagte die Kanzlerin. Dabei verwies sie darauf, dass die Verantwortung bei den Ländern liege.
In dem Gemeinsamen Beschluss betonten Bund und Länder, dass die Religionsgemeinschaften trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet hätten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
"Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung tragen"
Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz sei es "im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird".
Die Kirchen, jüdische und muslimische Verbände hatten hierzu umfangreiche Konzepte vorgelegt. In den vergangenen Tagen wurden detaillierte Vereinbarungen zwischen den Religionsgemeinschaften und den dafür zuständigen Landesregierungen getroffen. In mehreren Bundesländern finden Gottesdienste bereits an diesem Wochenende wieder statt.
Um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist aber unter anderem die Teilnehmerzahl beschränkt. Ferner soll auf allgemeinen Gesang verzichtet werden; zudem sind weitreichende Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten.