Bischöfe mahnen Lebensschutz auch bei Online-Beratung an

Prioritäten setzen

Zum Schutz des ungeborenen Lebens: Mit Blick auf die vorübergehend gelockerten Regelungen der Schwangerschaftskonfliktberatung mahnt die Deutsche Bischofskonferenz einen umfassenden Lebensschutz an.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

Auch eine Beratung am Telefon oder online dürfe die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Pflicht nicht vernachlässigen, zuerst dem Schutz des ungeborenen Lebens zu dienen. Das sagte der für Familienfragen zuständige Berliner Erzbischof Heiner Koch am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. 

Angesichts der Corona-Krise hatten die Familienministerien von Bund und Ländern in der vergangenen Woche vereinbart, dass die Schwangere nicht persönlich zur Beratung erscheinen muss.

Beratung kann online erfolgen

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung kann demnach auch online oder telefonisch erfolgen. Die Frau soll die Bescheinigung auf Wunsch per Post oder Mail erhalten. Beratungsstellen der katholischen Kirche stellen den Schein nicht aus. Er ist in Deutschland Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung.

Auch bei den gelockerten Verfahren der Konfliktberatung müsse der Schutz des ungeborenen Kindes im Mittelpunkt stehen, betonte Koch, der die Kommission für Ehe und Familie der Bischofskonferenz leitet.

Nach den Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise müsse die persönliche Beratung unverzüglich wieder ermöglicht werden, forderte der Erzbischof.


Erzbischof Heiner Koch im Gespräch mit Pflegenden / © Markus Nowak (KNA)
Erzbischof Heiner Koch im Gespräch mit Pflegenden / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA