Wenn es in vielen deutschen Diözesen noch ein Bischofswahlrecht der Domkapitel gibt, verdanken wir das dem König von Preußen und anderen evangelischen Landesherren: Sie beanspruchten nach 1815 wie die katholischen Herrscher - der Kaiser von Österreich oder der König von Bayern -, die Bischöfe ihres Landes ernennen zu dürfen. Als der Papst ihnen als Protestanten dieses Recht nicht zugestehen wollte, einigte man sich auf die Erneuerung des über 1000 Jahre geübten Bischofswahlrechts der Domkapitel. Doch bei jeder Erzbischofswahl in Köln versuchten die preußische Regierung wie die römische Kurie ihre Intentionen auf Kosten des Kapitelswahlrechts durchzusetzen. Bis 1929 wurde nicht ein einziger Erzbischof nach den korrekt eingehaltenen Bestimmungen des Rechts gewählt. Die erste freie Erzbischofswahl war die von Josef Kardinal Frings 1942.
Prof. Trippen hielt seinen Vortrag im Januar 2014 im Domforum Köln.