Prozess gegen Attentäter von Halle beginnt

Lebenslange Haft für den Angeklagten

Der Prozess über den Attentäter von Halle, Stephan B., beginnt an diesem Dienstag, dem 21.07.2020, vor dem Landgericht Magdeburg.

Gedenken an Opfer des Terroranschlags von Halle / © Heiko Rebsch (dpa)
Gedenken an Opfer des Terroranschlags von Halle / © Heiko Rebsch ( dpa )

Der Generalbundesanwalt erhebt in seiner Anklage den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in 68 Fällen sowie der Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung. Dem angeklagten 28-Jährigen droht lebenslange Haft. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg hat 40 Nebenkläger zugelassen und 18 Verhandlungstage angesetzt.

Der Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierter Absicht einen Anschlag auf die Synagoge in Halle/Saale verübt zu haben. Er war laut Anklage mit acht Waffen und mehreren Sprengsätzen ausgerüstet. In dem jüdischen Gotteshaus hatten sich zum Tatzeitpunkt 52 Menschen anlässlich des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur versammelt. Nachdem das Eindringen in die Synagoge misslungen war, soll der aus Sachsen-Anhalt stammende Mann zwei Menschen erschossen haben. Er filmte seine Taten und streamte sie live im Internet. Ferner postete er Links zu Dokumenten, in denen er seine Motivation und seinen Tatplan schildert und dazu aufruft, alle Juden zu töten.

Der Prozess findet wegen des großen Medieninteresses in Magdeburg statt, wo sich der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts befindet. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg bleibt aber wegen der Bedeutung der Tat zuständig und wird um zwei auf insgesamt fünf Berufsrichter aufgestockt, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Gegen das Urteil kann beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt werden. 

Quelle:
KNA