Das bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Zuerst hatte der Bonner "General-Anzeiger" darüber berichtet. Der Termin sei "wegen Verhinderung des Beklagtenvertreters" aufgehoben worden, sagte der Anwalt der Betroffenen, Eberhard Luetjohann, der Zeitung.
Klägerin ist eine heute 57-Jährige, die Pflegetochter des 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters U. war. Die Frau fordert im Zuge der Amtshaftung vom Erzbistum Köln 850.000 Euro Entschädigung.
Die zunächst auf den 9. April angesetzte Verhandlung verschob das Landgericht. Grund sei der Hinweis der zuständigen fünften Zivilkammer an die Klägerseite, dass nach vorläufiger Prüfung der Vorwurf der Amtspflichtverletzung noch nicht hinreichend dargelegt worden sei. Es stelle sich die Frage, inwieweit der Missbrauch im privaten Bereich des Priesters oder in Ausübung seines Amtes erfolgt sei.
Das Erzbistum weist in dem Fall laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" den Schmerzensgeldanspruch zurück. In ihrer Klage-Erwiderung führten die Bistumsanwälte aus, dass die Missbrauchstaten in U.s Wohnung begangen worden seien und ein Zusammenhang mit Dienstpflichten als Priester nicht ersichtlich sei.