Prozess um Stadtkirche Sankt Martin in Tauberbischofsheim

Kirchturmbeleuchtung darf bleiben

Erfolg für die örtliche Bürgerstiftung, Niederlage für eine über "gesundheitsschädliche Lichtverschmutzung" klagende Anwohnerin: Die Kirchturmbeleuchtung der Tauberbischofsheimer Stadtkirche Sankt Martin muss nicht abgeschaltet werden. 

Justitia steht für Gerechtigkeit  / © Daniel Reinhardt (dpa)
Justitia steht für Gerechtigkeit / © Daniel Reinhardt ( dpa )

Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Dienstag in zweiter Instanz mit einem rechtskräftigen Urteil entschieden. In dem Verfahren ging es um ein Wahrzeichen der Stadt im Main-Tauber-Kreis: Mit seinen fast 70 Metern Höhe prägt der Kirchturm der katholischen Stadtkirche das Bild der Altstadt.

Auf Initiative der Bürgerstiftung Tauberbischofsheim, die dafür Spenden sammelte, wird der Turm seit Dezember 2015 ab Einsetzen der Dämmerung bis zum Anbruch des Tageslichts mit LED-Scheinwerfern angestrahlt. Außerdem verlaufen entlang der oberen Balustrade des Turms umlaufende LED-Leuchtleisten.

Nach Gerichtsangaben führt dies zu einem Lichteinfall in die Eigentumswohnung der Klägerin, die deshalb eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen wollte. Sie machte vor Gericht geltend, dass ihre Schlaf- und Ruheräume mit der mehrfachen Lichtstärke einer Vollmondnacht erhellt würden.

Lichteinwirkung nur unwesentlich

Schon in erster Instanz hatte das Landgericht Mosbach die Klage abgewiesen. Diese Einschätzung bestätigte nun das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Richter stützten sich auf die Messungen eines Sachverständigen, wonach die Lichteinwirkungen für die Wohnung der Klägerin nur unwesentlich seien.

Dies gelte auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin als besonders störend empfundenen Lichtfarbe. Auch der Lichteinfall auf die Dachterrasse der Klägerin sei im innerstädtischen Bereich hinzunehmen. Durch Maßnahmen wie lichtundurchlässige Vorhänge könne die Klägerin die Lichteinwirkung abwehren


Quelle:
KNA