Der Strafbefehl lautete 20 Tagessätze je 100 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Angeklagte hatte auf Facebook geschrieben: "Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin". Bei dem Angeklagten handelt es sich offenbar um einen Anwalt. Die Einspruchs-Verhandlung ist für den 23. Januar angesetzt.
Zweite Strafverfolgung von Hassbotschaften gegen Schick
Es ist die zweite strafrechtliche Verfolgung von Hassbotschaften und Drohungen gegen den Bamberger Erzbischof. Sie waren in den Kommentaren auf der Facebook-Seite der AfD im Herbst 2016 veröffentlicht worden. Ein weiterer Facebook-Nutzer erhielt einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung von 100 Tagessätzen je 40 Euro. Er hatte geschrieben: "Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korrupte Verbrecher und gehören liquidiert".
Auslöser für Hetze Frage nach muslimischen Bundespräsidenten
Hintergrund war eine Äußerung Schicks zur Frage, ob es einen muslimischen Bundespräsidenten geben könne. Er hatte damals gesagt, dass dies grundsätzlich bei einer entsprechenden Wahl durch die Bundesversammlung möglich sein müsse. Er sehe jedoch dafür derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit. Die AfD hatte daraufhin auf ihrer Facebook-Seite ein Bild des Erzbischofs mit der Schlagzeile "Kirche: muslimischer Bundespräsident denkbar" sowie mit einer Art Stempel mit dem Wort "Halal" versehen. Es ist das arabische Wort für "erlaubt", wie es auf bestimmten Lebensmitteln zu finden ist.