Die Verhandlung war für den 31. Juli vor dem Bamberger Amtsgericht angesetzt. Möglicherweise sei noch ein weiteres Verfahren gegen die Ordensfrau anhängig, hieß es zur Begründung. Dies wolle der Vorsitzende Richter abwarten, das teilte ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.
Die Benediktinerin hatte im Herbst 2018 in ihrem Konvent eine Eritreerin aufgenommen, die nach Italien abgeschoben werden sollte. Einen Strafbefehl wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt", verbunden mit einer Geldstrafe von 2.500 Euro, lehnt sie ab. Der KNA sagte sie am Montag, wegen eines anderen Kirchenasyls, das sie Anfang dieses Jahres gewährt habe, liefen seit Juli neue Ermittlungen gegen sie. Sie sehe nicht ein, warum es strafbar sein solle, Menschen in konkreter Not zu helfen.
Beobachter messen dem Prozess eine allgemeine Bedeutung bei. Seit Jahren warten Rechtsanwälte und kirchliche Unterstützer von Kirchenasyl-Gewährenden auf eine Grundsatzentscheidung der Justiz zur Strafbarkeit dieser Praxis. Bisher haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in den allermeisten Fällen die Verfahren "wegen geringer Schuld" sanktionslos eingestellt. Zuletzt erlegten sie den Beschuldigten wiederholt Geldzahlungen auf, die diese akzeptierten.