Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz

 (DR)

Als Reaktion auf der Brief der Betroffenenvertreter Patrick Bauer und Jens Windel äußert sich Sprecher Matthias Kopp:

"Im Vorfeld des weiterentwickelten Verfahrens zur Anerkennung des Leids sind unterschiedliche Modelle u.a. auch das Stufenmodell diskutiert worden. Wichtig erschien es hier ein Model zu wählen, dass die sehr komplexen und unterschiedlichen Erlebnisse von Betroffenen berücksichtigt. Hierzu zählt u.a. die Art und Schwere der Tat, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für den Betroffenen sowie mögliches institutionelles Versagen. In Gesprächen mit Fachleuten aus Wissenschaft, Justiz und Fachpraxis wurde deshalb eine Regelung erarbeitet, die in der Ordnung für das Verfahren in den Ziffern 7 und 8 festgelegt ist (https://www.dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/normen-und-leitlinien). Diese sieht eine Orientierung an der Praxis staatlicher Gerichte sowie hinsichtlich der Höhe als auch bei der einzelfallorientierten Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen im jeweiligen Einzelfall vor.

Wie die UKA in der vergangenen Woche veröffentlichte, trafen vor allem in den ersten Monaten dieses Jahres zahlreiche Anträge in der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission ein. Zur schnelleren Bearbeitung der Anträge sind die Bischöfe daher der Bitte der UKA nach einer Verfahrenserleichterung und zusätzlichen Kapazitäten nachgekommen. Diesen Neuerungen brauchen nun erst einmal etwas Zeit, um zu greifen.“

Die Pressemitteilung dazu hat die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz für die UKA am 22. Juni 2021 veröffentlicht. Bei Fragen zu Anträgen und Leistungshöhen müssten Sie sich bitte an die UKA wenden, da wir keinen Einblick in die Arbeit der Unabhängigen Kommission haben." (DBK, 29.06.2021)