Reaktionen auf das Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

 (DR)

Der Deutsche Caritasverband, unter dessen Dach zahlreiche katholische Krankenhäuser organisiert sind, betonte, die Kirche habe ihr Arbeitsrecht inzwischen liberalisiert. "Der Sachverhalt, der damals zur Kündigung führte, wäre daher nach heute geltendem Kirchenarbeitsrecht anders zu beurteilen", sagte Präsident Peter Neher. Der Balanceakt zwischen der Bewahrung des kirchlichen Auftrags und den individuellen Lebensverläufen der Beschäftigten sei keine einfache Aufgabe. "Entscheidend ist, dass der kirchliche Charakter und die christlichen Werte der Einrichtungen und Dienste weiterhin berücksichtigt werden können und erkennbar bleiben."

Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing, der das Verfahren für das Erzbistum Köln juristisch begleitet, erklärte, grundsätzlich gehe es um den Freiraum, den die Kirchen nach Europarecht bei der Gestaltung ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts hätten. Mit der BAG-Entscheidung sei dies "ein Stück weit klarer geworden". Thüsing hob hervor, auch innerhalb der Kirchen werde diskutiert, welche Anforderungen an die Mitarbeiter zu stellen seien, um eine Identifikation mit dem "besonderen Sendungsauftrag der Kirchen" zu gewährleisten. (KNA/Stand: 20.02.2019)