In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für bayerische Behörden steht geschrieben: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Dazu gehört etwa das Bayerische Landesamt für Umwelt. Dort hängt allerdings am Stichtag 1. Juni noch kein Kreuz. Grund dafür sei, dass sich Mitarbeitende selbst Gedanken gemacht haben, wie das Kreuz aussehen solle. Es wird derzeit noch angefertigt und soll einen Bezug zu den Themen Wasser, Boden, Luft und Natur haben, so eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in Augsburg.
Museen von Kreuz-Erlass ausgenommen
Eva Kraus, die Direktorin des staatlichen Neuen Museums in Nürnberg, hat sich schon früh öffentlich geweigert, der Weisung der bayerischen Staatsregierung nachzukommen. Allerdings habe es keine Reaktion aus der bayerischen Staatskanzlei gegeben, so die Pressesprecherin des Museums, Eva Martin. Das Innenministerium habe zudem frühzeitig gesagt, dass Museen von dem Erlass ausgenommen seien.
Staat solle von seiner Weltanschauung her neutral sein
Der Landrat von Lindau am Bodensee, Elmar Stegman, denkt, der Staat solle von seiner Weltanschauung her neutral sein. Deswegen hat er sich gegen Kreuze in seinen Behörden ausgesprochen. Sibylle Ehreiser, Pressesprecherin des Landratsamtes von Lindau, sagte, dass der Erlass unter den Kollegen durchaus kontrovers diskutiert wurde. Man sei sich allerdings darüber einig, dass "es Wichtigeres gebe“ als die Tatsache, ob ein Kreuz an der Wand hänge oder nicht. Als Landratsamt sei man zudem nicht verpflichtet, dem Erlass nachzukommen, da man der Bayerischen Staatskanzlei nicht direkt unterstellt sei.
Universitäten warten noch auf Bestimmungen
Auch die Universitäten in Bayern sind von dem Kreuz-Erlass betroffen. Die Ludwig-Maximilians-Universität in München hat allerdings noch kein Kreuz aufgehängt. Dort warte man noch auf entsprechende Ausführungsbestimmungen. Erst dann wolle man tätig werden.