Bischof Meister fordert offene Diskussion über Sterbehilfe

Recht auf selbstbestimmten Tod?

In der Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung hat der evangelische Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, erneut ein Recht des Menschen auf einen selbstbestimmten Tod bekräftigt und eine offene Diskussion über das Thema gefordert.

Patientin hält Karten mit Heiligenbildern in ihrer Hand / © Corinne Simon (KNA)
Patientin hält Karten mit Heiligenbildern in ihrer Hand / © Corinne Simon ( KNA )

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte in einem von der "Braunschweiger Zeitung" (Montag) veröffentlichten Streitgespräch mit Meister davor, dass die Selbsttötung zur selbstverständlichen Therapieoption wird.

"Deshalb verbietet sich die Einführung einer Beratungspflicht, wie sie Bischof Meister fordert." Denn eine staatlich legitimierte Hilfestellung beim Selbsttöten setze eine Dynamisierung in Gang. "Wer so etwas will, muss in Konsequenz Tausende zusätzlicher Selbstmorde verantworten."

Meister bekräftigte seine Auffassung, "dass Gott mir mein Leben geschenkt und zugleich in meine Verantwortung gelegt hat." Diese Verantwortung gelte bis zum letzten Atemzug. "So kann ich auch den Zeitpunkt und die Art, wie ich sterbe, mitgestalten." Er wünsche sich, "dass ich in diesem Entscheidungsprozess, der nicht nur mich, sondern auch meine Freunde und Familie sowie meine Beziehung zu Gott betrifft, helfende Begleitung haben werde".

Ohne Scheu über Sterbewunsch sprechen

Die Gesellschaft solle Menschen ermöglichen, ohne Scheu über ihren Sterbewunsch zu sprechen, erläuterte der Bischof. Sie sollten dann auf ein Beratungsnetzwerk zugreifen können, das nicht von kommerziellen Interessen geleitet und völlig unabhängig sei von allen Bestrebungen etwa zur Kostenminimierung im Gesundheitswesen.

Eine entscheidende Hilfe biete die Palliativ- und Hospizarbeit, so der Bischof weiter. Doch wenn sich ein Mensch für einen Suizid entscheide, müsse das respektiert werden. "Und wir müssen fortan die Hilfen geben, die er sich wünscht."

Brysch betonte demgegenüber, dass Selbsttötung nie normal werden dürfe. Der Suizid und auch die Beihilfe seien in Deutschland straffrei. Anders als vielfach behauptet, wünschten sich aber nicht nur schwerstkranke Menschen den Tod. "Kaum beachtet werden hingegen lebenssatte oder pflegebedürftige Menschen und Suizidwillige mit einer langjährigen psychischen Erkrankung." Hier seien keine Palliativmediziner gefragt, sondern Psychologen und Psychotherapeuten.

Brysch unterstrich, dass die Rolle des Arztes nicht ins Gegenteil verkehrt werden dürfe - vom Heiler und Begleiter zum Tötungshelfer. Er warnte auch vor einer Kommerzialisierung. "Daher muss gewerbsmäßige Suizidassistenz strafbar werden."


Quelle:
KNA