Rechtsstreit um Kreuzerlass noch nicht entschieden

Schonfrist für Kreuze?

Im Rechtsstreit um Kreuze in bayerischen Behörden ist am Mittwoch noch keine Entscheidung gefallen. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs, Breit, erklärte, die Entscheidung werde den Parteien in den kommenden 14 Tagen zugestellt.

Mit dem Kreuzerlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel (dpa)
Mit dem Kreuzerlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel ( dpa )

In der Auseinandersetzung geht es um eine Anordnung der bayerischen Staatsregierung von 2018. Sie besagt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Werbemaßnahme des Christentums?

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hat beantragt, die Vorschrift aufzuheben und den Staat zum Abhängen der Kreuze zu verpflichten.

Aus Sicht des Klägers ist das Kreuz in Behörden eine Werbemaßnahme zugunsten des Christentums, das ihn als Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt. Die Landesanwaltschaft wies zurück, dass die Staatsregierung mit ihrer Vorschrift eine religiöse Botschaft verbinde.

In dem Streit geht es um das Grundrecht der Glaubensfreiheit, das Grundrecht auf Gleichbehandlung und die staatliche Neutralitätspflicht. Deren Verbindung sei bisher ungeklärt, betonte die Gerichtspräsidentin. Zugleich äußerte sie die Vermutung, dass ihr Senat nicht die letzte Instanz sein werde, die sich mit diesem Problem befassen müsse.

Weltanschauliche "Konkurrenz"

Der Vertreter des Freistaats bezweifelte, dass jemand in seinen Rechten beeinträchtigt werde, wenn er im Eingangsbereich einer Dienststelle kurzzeitig ein Kreuz anschauen müsse. Der Klägeranwalt sagte, schon die Existenz der Vorschrift stelle für den BfG einen substanziellen Nachteil im Verhältnis zur weltanschaulichen "Konkurrenz" dar. Sie diskriminiere alle Nicht-Christen im öffentlichen Bereich.

Der Landesanwalt sagte, die Anbringung von Kreuzen in Behörden sei "nicht mit einem Appell" verbunden. Wollte der Staat seine Bürger damit missionieren, wäre dies "selbstverständlich unzulässig". Das sei aber nicht der Fall. Die Gerichtspräsidentin sagte, offenkundig habe das Kreuz mehrere Bedeutungen.

Bayerischer Kreuz-Erlass

Das bayerische Kabinett hatte auf Söders Anregung am 24. April 2018 beschlossen, dass ab 1. Juni im Eingangsbereich aller Dienstgebäude im Freistaat ein Kreuz angebracht werden soll. Die Anordnung wurde seither kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen gingen dazu die Meinungen auseinander. (KNA)

Eine Frau betet mit Kreuz in der Hand über einer Bibel / © Doidam 10 (shutterstock)
Eine Frau betet mit Kreuz in der Hand über einer Bibel / © Doidam 10 ( shutterstock )

 

Quelle:
KNA